Betriebsrätevollversammlung - hat die Gesamtschwerbehindertenvertretung das Teilnahmerecht?
Halle liebe Forumsmitglieder,
hat die Gesamtschwerbehindertenvertretung das Teilnahmerecht an der Betriebsraetevollversammlung?
Da dringende Anfrage bitte schnelle Antwort.
Danke GSBV
Community-Antworten (6)
12.12.2007 um 17:02 Uhr
@GSBV Ich würde "Nein" sagen...
12.12.2007 um 17:14 Uhr
Hallo Kölner,
Wo kann ich das nachlesen?
Danke GSBV
13.12.2007 um 08:53 Uhr
@GSBV §53 Abs. 1 BetrVG sind die Teilnehmer der Betriebsräteversammlung aufgeführt.
13.12.2007 um 09:41 Uhr
Was ist eine Betriebsräteversammlung?
Betriebsratssitzung? Abteilungsversammlung? Betriebsversammlung?
Das sind rechtlich verbindliche Bezeichnungen, die aber immer was eigenes meinen.
13.12.2007 um 10:00 Uhr
@betriebsratten Du kennst eine Betriebsräteversammlung nicht? Das ist auch eine "verbindliche Bezeichnung", die auch was sehr eigenes meint! Viel Spass beim Lesen des § 53 BetrVG...
13.12.2007 um 11:24 Uhr
Ach DASS
Ok....wir haben sowas nicht :-)
Verwandte Themen
Gesamtschwerbehindertenvertretung und Sitzungsteilnahme
ÄlterHallo, folgende Situation: Unternehmen mit mehreren Betrieben; in jedem Betrieb sind Betriebsräte installiert und ein GBR ist vorhanden in nur einem der Betriebe wurde eine SchwBV gewählt,
Freistellung - Wie ist das bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung?
ÄlterHallo Kollegen ! Frage eines Schwerbehindertenvertreters Im SGB IX steht ab 200 SB wird man freigestellt ! Wie ist das bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung? gilt das gleiche wenn in einer
Betriebsversammlung Teilnehmer Vertreter der GL
ÄlterHabe ein paar spezielle Fragen zur Betriebsversammlung. Unsere GL hat einen Berater eingestellt. Hätte der Berater das Recht an der BV teilzunehmen. Wenn ja, muss der BR, im Vorfeld, darüber inform
Teilnahmerecht Betriebsratsmitglieder an Abteilungsversammlung des Arbeitgebers
ÄlterHallo zusammen, haben Betriebsratsmitglieder ein Teilnahmerecht? Mutmasslich gehts um einen Betriebsübergang der Abteilung-also nicht (nur) reine Fachthemen. Der BR Vorsitzende wurde auch eingelasen-
BR-Ausschuß - hat die JAV ein Teilnahmerecht?
ÄlterHallo, unser BR ist ziemlich groß, deshalb wurde ein Ausschuß gegründet. Hat die JAV zu diesen Ausschußsitzungen ein Teilnahmerecht, oder nur zu den "normalen" BR-Sitzungen? Gruß