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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrätevollversammlung - hat die Gesamtschwerbehindertenvertretung das Teilnahmerecht?

G
GSBV
Nov 2016 bearbeitet

Halle liebe Forumsmitglieder,

hat die Gesamtschwerbehindertenvertretung das Teilnahmerecht an der Betriebsraetevollversammlung?

Da dringende Anfrage bitte schnelle Antwort.

Danke GSBV

8.43506

Community-Antworten (6)

K
Kölner

12.12.2007 um 17:02 Uhr

@GSBV Ich würde "Nein" sagen...

G
gsbv

12.12.2007 um 17:14 Uhr

Hallo Kölner,

Wo kann ich das nachlesen?

Danke GSBV

U
uhu

13.12.2007 um 08:53 Uhr

@GSBV §53 Abs. 1 BetrVG sind die Teilnehmer der Betriebsräteversammlung aufgeführt.

B
betriebsratten

13.12.2007 um 09:41 Uhr

Was ist eine Betriebsräteversammlung?

Betriebsratssitzung? Abteilungsversammlung? Betriebsversammlung?

Das sind rechtlich verbindliche Bezeichnungen, die aber immer was eigenes meinen.

K
Kölner

13.12.2007 um 10:00 Uhr

@betriebsratten Du kennst eine Betriebsräteversammlung nicht? Das ist auch eine "verbindliche Bezeichnung", die auch was sehr eigenes meint! Viel Spass beim Lesen des § 53 BetrVG...

B
betriebsratten

13.12.2007 um 11:24 Uhr

Ach DASS

Ok....wir haben sowas nicht :-)

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