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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung - Wie ist das bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung?

J
John
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen !

Frage eines Schwerbehindertenvertreters Im SGB IX steht ab 200 SB wird man freigestellt !

Wie ist das bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung? gilt das gleiche wenn in einer Firma über alle Standorte 200 SB vorhanden sind? wird man dann auch freigestellt ?

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Community-Antworten (2)

D
Dummi

02.07.2007 um 17:32 Uhr

@John §96 Abs4 SGBIX Bei wenigstens 200 Schwerbeh. wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt.

§97 Abs7 SGBIX §96 gilt entsprechend wenn die Wahl in der Zeit vom 1. Dez. bis 31.Jan. stattfindet.

HM, schau da mal nach.Habe keinen Kommentar. Gruss

L
Lotte

02.07.2007 um 17:47 Uhr

John, m.E. wird die GSchwerbV immer für die erforderliche Zeit freigestellt, die sie zur Bewältigung ihrer Tätigkeit benötigt.

Es gibt dann keine Pauschalfreistellung, wie bei der SchwerbV vor Ort. Natürlich ist das aber mit dem AG verhandelbar.

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