Erstellt am 12.12.2007 um 16:19 Uhr von polle
geh mal auf
www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidungen
hilft Dir bestimmt weiter.
Gruß polle
Erstellt am 12.12.2007 um 17:48 Uhr von Akira
Hallo Hf
Zu den PSA zählen insbesondere: Kopfschutz (z. B. Schutzhelme); Fußschutz (z. B. Schutzschuhe); Knieschutz (z. B. Knieschützer); Augen- und Gesichtschutz (z. B. Schutzbrillen); Atemschutz (z. B. Atemschutzgeräte), Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, PSA gegen Absturz oder gegen Ertrinken sowie Hautschutz. Ist PSA notwendig, muss sie der Unternehmer kostenlos zur Verfügung stellen und in ordnungsgemäßem Zustand halten. Die Beschäftigten müssen die ihnen bereitgestellte PSA benutzen.
Erstellt am 13.12.2007 um 08:00 Uhr von HF
Ich danke Euch, es geht darum, ich suche ein Urteil oder so was, damit ich meiner GL mitteilen kann, dass er Arbeitsschutzschuhe z.B. bereitstellen muss, und wie lange die halten müssen oder so, bzw. Arbeitschutzbekleidung fürs Personal jährlich oder aller 2 Jahre. Dabei bin ich auf die Urteile gestoßen und konnte diese nicht finden.
Ich hoffe das ich da was finde.
Also Danke nochmal.
Erstellt am 13.12.2007 um 09:36 Uhr von peanuts
"Dabei bin ich auf die Urteile gestoßen und konnte diese nicht finden."
Verstehe ich nicht! Wie kann man auf Urteile gestoßen sein und diese dann nicht finden?
By the way... Urteile/Beschlüsse werden mit Aktenzeichen und Datum angegeben!
Aber kein Richter wird allgemeinverbindlich festlegt haben, wie lange Arbeitsschutzkleidung halten muss...
Erstellt am 13.12.2007 um 13:34 Uhr von HF
Hi peanuts,
ganz einfach, ich bin beim lesen des Buches "Personalbuch" von Küttner unter Arbeitskleidung auf diese oben angeführten Urteile gestoßen und die wollte ich ansehen aber nicht gefunden, deshalb auch hier meine Frage.
Danke aber trotzdem
Erstellt am 13.12.2007 um 13:35 Uhr von edelweis
@HF
Vielleicht meinst Du dieses Urteil 7 AZR 199/83. Da steht allerdings nichts über die Haltbarkeit der Schuhe sondern nur über die Pflicht zur Beschaffung.
Die Ausführungen von Akira findest Du auch im § 2 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA BV)
Erstellt am 13.12.2007 um 14:48 Uhr von Robin H
Hallo HF,
wenn Du in solchem Zusammenhang das Kürzel "AP" liest, dann bezieht sich das auf die "Arbeitsrechtliche Praxis" von Hueck, Nipperdey und Dietz, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts aus dem Verlag C.H.Beck.
Das ist eine Entscheidungssammlung mit Urteilen und Beschlüssen, in dem eben mehr steht, als die 4 Jahre die z.B. das BAG im Internet veröffentlicht.
Erstellt am 13.12.2007 um 15:11 Uhr von HF
Danke Robin, gut zu Wissen ;)