Hallo,

mich beschäftigt die Frage, ab wann das BetrVG auf einen Betrieb anwendbar ist. Einigen inoffiziellen Quellen ist zu entnehmen, dass der AG (auch von Betrieben entsprechender Größe) nicht verpflichtet ist, einen BR wählen zu lassen. Tritt dann das BetrVG für einen Betrieb erst mit Einsetzung (evtl. gültiger Wahl) des BR in Kraft?
Ist dies in einer zitierbaren Quelle (z.B. Einleitung zum Gesetzestext o.ä.) klargestellt?
Im Gesetz selber bin ich leider nicht fündig geworden.

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Vielen Dank für die raschen Antworten. Wenn ich sie richtig interpretiere, gilt zwar das Gesetz für alle Betriebe, verpflichtet allerdings niemanden zur Einrichtung eines BR (wodurch weite Teile des Gesetzes dann nicht anwendbar sind). Richtig?

Besten Dank vorab!