Erstellt am 12.07.2019 um 09:23 Uhr von Kjarrigan
Ohne ZZustimmung des BR gibt es keinen Betriebsurlaub
§ 87 Abs. 1 Nr. 5, § 7 Abs. 1 BUrlG
Der AG hat jetzt ein Problem und wird mit Euch redden müssen.
Erstellt am 12.07.2019 um 09:41 Uhr von §§Reiter
Der AG kann Betriebsferien nur mindestens 6 Monate im voraus anordnen und wenn es dafür dringende betriebliche Gründe gibt. In der Regel heißt das Licht aus, abschließen, im ganzen Betrieb wird nicht gearbeitet. Da bei Euch jetzt die MA ihren Urlaub verschieben sollen könnte man vermuten, dass es keine dringenden betrieblichen Gründe gibt, die Betriebsferien rechtfertigen können. Außerdem hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
Das gleiche gilt für die Überstunden. Der AG kann diese nicht ohne Zustimmung des BR anordnen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 & 3 BetrVG).
Erstellt am 12.07.2019 um 09:52 Uhr von Cyber99
Ich bin nicht verwundert, aber immer wieder erschüttert, wenn ich Beiträge wie Deinen lesen muss. Zum einen informiert der AG den BR nicht über die Betriebsferien zum anderen kommt dann von Dir die Frage, ob der AG Überstunden anordnen kann. Solche Fragen sind häufig ein Indiz dafür, dass wir es mit einem untätigen BR-Gremium zu tun haben, das seinen Pflichten in keinster Weise nachkommt und sich vom AG alles gefallen lässt. Darüber solltet ihr Euch mal Gedanken machen.
Für den konkreten Fall kann ich Euch nun aber den folgenden Tipp geben.: Setzt Euch mit dem Arbeitgeber zusammen und redet mal Tacheles und erklärt ihm, dass Ihr sowohl bei den Betriebsferien als auch bei den Überstunden in der Mitbestimmung seid, dass es aber im gemeinsamen Interesse ist, für den nun anstehenden Auftrag eine für alle verträgliche Lösung zu finden. Das kann dann auch die Anordnung von Überstunden sein. Redet aber mit den Mitabeitern darüber, was auf freiwilliger Basis machbar ist. Viele werden ihren Urlaub ja schon gebucht haben oder haben schlulpflichtige Kinder, da kann man nicht so einfach umdisponieren.
Erstellt am 13.07.2019 um 08:53 Uhr von junior73
Cyber99 " ... es mit einem untätigen BR zu tun haben ..."
Wenn er denn untätig wäre, würde er hier nicht anfragen ...
Erstellt am 13.07.2019 um 10:46 Uhr von Cyber99
@junior73
Da muss ich Dir Recht geben. Hier im Forum eine Frage zu stellen ist auf jeden Fall mal ein guter Anfang.