Hallo zusammen, wir haben eine Frage. Vielleicht könnt ihr uns helfen.
Unser Arbeitgeber hat im Januar mal kurzer Hand Betriebsferien für Juli angesetzt. Info für den BR gleich null. Nun ist aber das Problem, dass es für die angesetzten Ferien einen größeren Auftrag gibt. Die Mitarbeiter werden nun gebeten, wer kann, seinen Urlaub freiwillig?zu verschieben ( nach vorne oder hinten). Wir (BR) haben weder die Info, wie groß der Auftrag ist noch ob die Ware auf Abruf bereit stehen soll.
Nun das was wir nicht genau wissen: kann der AG für die Mitarbeiter, die ihren Urlaub nun verschoben haben Überstunden anordnen? Was uns ja nicht gefällt, denn dann werden sie ja bestraft. Und kann aber nun der Arbeitbgeber sagen, du nimmst ihn dann wenn ich es dir sage! Vielen Dank.