Erstellt am 12.12.2007 um 10:23 Uhr von Mona-Lisa
@RobDeBaer,
die nächsten JAV - Wahlen finden Ende 2008 statt............
Erstellt am 12.12.2007 um 10:25 Uhr von RobDeBaer
Da mein Arbeitsvertrag nur bis Ende März 2008 läuft haben wir uns entschlossen die Wahl vorzuziehen...
Erstellt am 12.12.2007 um 10:32 Uhr von Angi1
Hallo RobDeBaer,
der Zeitpunkt der Wahlen sind im § 64 Abs. 1 BetrVG festgelegt. Außer in den Punkten 2-6 des § 13 BetrVG beschrieben Gründen können keine Wahlen vorgezogen werden.
Da du als JAV nach § 78a BetrVG Anspruch auf einen unbefristeten AV nach Abschluss deiner Ausbildung hast (wenn du den Antrag fristgerecht 3 Monate vor Beendigung deines Ausbildungsverhältnisses stellst) sehe ich keinen Grund für das Vorziehen der Wahlen.
MfG
Angi1
Erstellt am 12.12.2007 um 10:35 Uhr von RobDeBaer
Ja. das ist mir bewusst, allerdings habe ich einen befristeten Vertrag, der Ende März ausläuft und ich habe bereits eine neue Stelle in einer anderen Firma angenommen.
Danke für Eure superschnellen Antworten :-)
Erstellt am 12.12.2007 um 10:43 Uhr von Mona-Lisa
@RobDeBaer,
auch das ist kein Grund für vorgezogene Wahlen. Du hast doch einen Stellvertreter, der übernimmt den Vorsitz bis zu den nächsten regulären Wahlen.
Erstellt am 12.12.2007 um 10:51 Uhr von RobDeBaer
ja stimmt, allerdings ist der Stellvertreter aller Voraussicht nach acuh nur 2 Monate länger im Betrieb als ich, sollte man die 2 Monate noch warten oder gleich wählen lassen? Bin da leider auch nicht allzu erfahren
Erstellt am 12.12.2007 um 10:58 Uhr von Mona-Lisa
@RobDeBaer,
es rücken so lange Ersatzmitglieder nach, bis sie euch ausgehen!
Erstellt am 12.12.2007 um 11:10 Uhr von RobDeBaer
aufgrund der Anzahl Azubis / Jugendliche
Erstellt am 12.12.2007 um 13:28 Uhr von ditschigp
unabhängig von den rechtlichen Umständen
Google ist Dein Freund
Bei der Eingabe von:formular wahlausschreiben jav
bin ich beim ersten Treffer fündig geworden