Krankheitstage auf Abrechnung - erlaubt?
Seit kurzem sind auf unseren Lohnabrechnungen die Jahres-Fehltage durch Krankheit ausgewiesen. Ist das erlaubt? Wir finden es diskriminiernd, da man die Abrechnung zur Vorlage z.B. bei Bank, Vermieter usw. benötigt.
Community-Antworten (2)
11.12.2007 um 20:31 Uhr
@ente Ich sehe nicht, dass es verboten ist - wenngleich: Die feine Art ist es nicht! Ist der AG denn man gefragt worden, warum und wieso?
20.12.2007 um 13:17 Uhr
Diskriminierung ist verboten. Ausserdem ist die Bezeichnung irreführend. Da ich ja auch gefehlt haben kann wegen Krankheit der Kinder. Ausserdem was haben die Jahresfehltage auf der Lohnabrechnung zu suchen. Einfach mal mit Arbeitgeber drüber reden, ob ihm es so recht wäre wenn seine Bank wüsste wie oft er letztes Jahr gefehlt hat.
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