Erstellt am 11.12.2007 um 19:31 Uhr von Kölner
@ente
Ich sehe nicht, dass es verboten ist - wenngleich: Die feine Art ist es nicht! Ist der AG denn man gefragt worden, warum und wieso?
Erstellt am 20.12.2007 um 12:17 Uhr von Inkognito Weissnicht
Diskriminierung ist verboten. Ausserdem ist die Bezeichnung irreführend. Da ich ja auch gefehlt haben kann wegen Krankheit der Kinder.
Ausserdem was haben die Jahresfehltage auf der Lohnabrechnung zu suchen.
Einfach mal mit Arbeitgeber drüber reden, ob ihm es so recht wäre wenn seine Bank wüsste wie oft er letztes Jahr gefehlt hat.