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Krankheitstage auf Abrechnung - erlaubt?

E
ente
Jan 2018 bearbeitet

Seit kurzem sind auf unseren Lohnabrechnungen die Jahres-Fehltage durch Krankheit ausgewiesen. Ist das erlaubt? Wir finden es diskriminiernd, da man die Abrechnung zur Vorlage z.B. bei Bank, Vermieter usw. benötigt.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.12.2007 um 20:31 Uhr

@ente Ich sehe nicht, dass es verboten ist - wenngleich: Die feine Art ist es nicht! Ist der AG denn man gefragt worden, warum und wieso?

IW
Inkognito Weissnicht

20.12.2007 um 13:17 Uhr

Diskriminierung ist verboten. Ausserdem ist die Bezeichnung irreführend. Da ich ja auch gefehlt haben kann wegen Krankheit der Kinder. Ausserdem was haben die Jahresfehltage auf der Lohnabrechnung zu suchen. Einfach mal mit Arbeitgeber drüber reden, ob ihm es so recht wäre wenn seine Bank wüsste wie oft er letztes Jahr gefehlt hat.

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