Entfernung aus dem Betriebsrat - Wie ist das möglich?
Hallo, in einem kontrovers geführten Gespräch mit dem AG ist ein BRM uns in den Rücken gefallen mit seinen Äußerungen. Er versucht einen "Schmusekurs" mit dem AG und entfernt sich deutlich von unseren Interessen für die AN. Dieses ist nun bereits wiederholt geschehen und dieser Kollege erscheint uns nicht mehr tragbar. Wenn er nicht freiwillig seinen Platz für einen Nachrücker freimacht, welche Möglichkeiten haben die beiden anderen BRM? Nach unserer Vorstellung sollte ein solch kleiner BR dem AG gegenüber geschlossen auftreten. Gespräche mit ihm waren erfolglos, freiwillig geht er nicht. Kann dieses eine "Grobe Pflichtverletzung" (§23) sein, wenn er uns argumentativ "in den Rücken fällt"?
Community-Antworten (8)
11.12.2007 um 17:32 Uhr
zwockel
ein 23 niemals.das müsst ihr schon unter-ein-ander klären,so von Kollege zu Kollege.
11.12.2007 um 23:34 Uhr
Jedes BR Mitglied hat das Recht auf seine EIGENE Betriebsratsarbeit. Dafür bedarf es weder die Zustimmung oder gar den Beschluss des Gremiums. Das gilt auch wenn der Betriebsrat mit dem Inhalt dieser Betriebsratsarbeit nicht einverstanden ist. Dazu gehört auch die Kommunikation außerhalb des BR mit den Kollegen oder auch mit dem Arbeitgeber. Das BR Mitgl ist nicht verpflichtet die Ansichten des Gremiums zu teilen, sondern kann seine Meinung gegenüber Anderen vertreten. Das BR Mitgl. ist nicht dem BR verpflichtet sondern nur seinem Gewissen. Das BR Mitglied ist in keinsterweise Verpflichtet, dem Gremium Betriebsrat Auskunft über seine Betriebsratsarbeit bzw. über die Kommunikation mit anderen Kollegen im Betrieb zu geben. Selbstverständlich muss der Kollege die Vorgaben der Gesetze beachten. Hat er dies getan, ist dem BR Kollegen nichts vorzuwerfen.
Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren gem. §23 BetrVG ist die grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten. Die gesetzliche Pflichten hat der Kollege mit seinem Verhalten sicherlich nicht verletzt.
11.12.2007 um 23:40 Uhr
@Zwockel, ich muss diesem älteren Herrn vor mir Recht geben! Lies mal den 23 durch, das ist von Verletzung gesetzlicher Pflichten die Rede und dazu gehört das Verhalten des BR-Kollegen nicht.
Aber ich denke, dass eure Problem wohl eher innerhalb des Gremium's liegt.... Ihr wollt ihn einfach loswerden, da ihr mit seiner Art, wie er sein Amt als Betriebsrat lebt und ausführt - nicht einverstanden seid.
12.12.2007 um 00:00 Uhr
@Mona-Lisa Ich sehe unsere Arbeit so: Wir diskutieren im Gremium, auch kontrovers, und bilden unsere Meinung. Diese sollten wir aber nach aussen gemeinsam und einheitlich vertreten. Bei einem 3 - er BR sehe ich das als notwendig an. In einem Gespräch mit dem AG können sich sonst die Mehrheiten schnell zu Ungunsten des BR verändern. Wo bleibt sonst unsere Arbeitsmöglichkeit?? Und es gibt noch viel Arbeit, bis sich unser AG endlich an das BetrVG hält.
12.12.2007 um 09:59 Uhr
@Zwockel, wie alle anderen schon erwähnten: Meinungsverschiedenheit (hierzu zählt auch der 'Schmusekurs' mit dem AG) sind klassischer Bestandteil eines Betriebsrats. Jedes einzelne Mitglied darf seine eigene Meinung heraustragen. Schließlich wurde er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betriebs aufgrund seiner 'Erscheinung' gewählt. Macht viele Betriebsversammlungen (vier im Jahr sind lt. BetrVG sowieso vorgesehen). Er wird sich entlarven!! Bleibt pragmatisch:
- Beschlüsse werden immer noch von der Mehrheit im Betriebsrat gefasst.
- Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Auch die gehen vorbei! Die Mitarbeiter werden dann wissen, wer sie vertritt.
Bleibt stark
12.12.2007 um 11:04 Uhr
Lieber Zwockel, meine Mit-BRs würden mich oft auch gerne los werden, weil ich nicht mit ihrem Schmusekurs konform gehe und seehr unbequem bin - in ihren Augen. Ich bin froh, dass sie keine Handhabe haben und gehe mehr oder weniger meinen eigenen Weg. Oft steht im Protokoll (das lasse ich explizit aufnehmen), dass ich den BR auf die Rechtslage hinweise und mich vom Beschluss distanziere.
12.12.2007 um 12:30 Uhr
moinsen,
wir haben einen fetten häßlichen maulwurf im gremium gehabt und deswegen außerhalb der Sitzungen nur Fraktionsarbeit ohne ihn gemacht. vor der belegschaft hat der idiot uns nun mangelndes demokratieverständnis vorgeworfen und eine liste gestartet um uns abzuwählen. abgesehen davon, daß wir uns nichts vorzuwerfen haben, hat er angeblich rund 50% der leute unterschreiben lassen. augenzeugen berichten von jämmerlichen din A5 seiten mit ca 20 unterschriften, also noch nich mal 1/3 der kollegenInnen. daraufhin ist er zurückgetreten, hat weiter mit dreck geworfen und die beiden ersatzmitglieder bearbeitet zurückzutreten auf daß nun der BR vor neuwahlen steht. also kann eine person mit rückhalt der GL locker einen gefährlichen und mutigen BR ins abseits schießen...
12.12.2007 um 22:49 Uhr
@all, danke für Eure Beiträge und die aufmunternden Worte... Aber die Arbeit bleibt, um der GL das BetrVG nahezubringen, und dieses wäre mit einer Einstimmigkeit einfacher.
@see-see, Du kannst Dich auf der Sitzung von einem Beschluss distanzieren, nach außen mußt Du ihn aber doch auch vertreten, oder sehe ich das falsch?
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