Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Frage:

Wir haben im Rahmen einer Umstrukturierung/Verlagerung z. Zt. Konzernmitarbeiter aus den Niederlanden bei uns, die für ca. 8-10 Wochen zur Einarbeitung und Übergabe in unserem Standort arbeiten.
Jetzt stellt sich mir die Frage welchem Arbeitszeitgesetz sie unterliegen.
Gilt das deutsche ArbzG oder das niederländische, bzw. die individual vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zwischen AN und der niederländischen Niederlassung.
Habe da im www nichts brauchbares gefunden und habe auch im ArbZG nichts dazu finden können.
Gibt es hierzu Erfahrungen oder ein paar gute Links wo ich das nachlesen kann?

Ich danke euch für eine Rückmeldung.
Martin