Betriebsversammlung ohne AG - zulässig?
Hallo Kollegen, Bitte Kurze Antwort: Darf der AG von einer Betriebsversammlung ausgeschlossen werden? Wenn ja, bitte § angeben.
Community-Antworten (6)
11.12.2007 um 15:31 Uhr
ww,
§ 43 BetrVG Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in der Versammlung zu sprechen. (...)
Tipp: Hat der Ag die Zeit auf jeder BV zu kommen ? Nein oft kommt er nur zu einer (pflicht).... Ein Schlauer BR würde eine von den vielen BVs in die Urlaubszeit des AG setzen.....
Obwohl ich ja persönlich die Konfrontation mit dem AG nicht scheue, ich finde es so gar gut wenn er da ist, so kann er immer gleich setllung beziehen oder der belegschaft was sagen zu fragen vom BRM .-)
11.12.2007 um 15:31 Uhr
@WW Nein! Der AG ist zu jeder BetrVers. zu laden; § 43 Abs 2 BetrVG ist da sehr eindeutig!
11.12.2007 um 15:32 Uhr
§ 43 BetrVG Abs. 2 Satz 1 : Der AG ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Hausrecht hat der Betriebsrat Fitting § 42 Rn 34 bis 36. Wir haben jetzt erst eine Betriebsversammlung ohne Tagesordnungspunkt: Bericht des AG zu... Diesen Bericht hat der AG breits 3 mal in diesem Jahr abgegeben. Ich hoffe das hilft weiter
11.12.2007 um 16:02 Uhr
birwein,
wie soll deine ausführung helfen ? "Diesen Bericht hat der AG breits 3 mal in diesem Jahr abgegeben." ??????? Glaub dein AG aller guten Reden sind 3 oder muss man(AG9 euch alles drei mal sagen ???? Wer liest das eigendlich vor wenn der AG nicht da ist ??? Weil du sagt er hat den Bericht abgegeben, wer liest den bericht vor ?
oder verstehe ich dich nur falsch ?
16.12.2007 um 16:58 Uhr
Ich habe als BR-Vorsitzende die letze Betriebsversammlung vorbereitet. In einem Buch vom Bund verlag stand zum Bericht des AG: er hat einmal im Jahr den Bericht wie im § 43 BetrVg zu halten. Doch dieses Buch hat mich drauf hin gewiesen, das der AG 1/4 jährlich einen Bericht zu Wirtschaftlichen Lage und Personalentwicklung dem Betriebsrat zu geben hat, dies aber auch auf einer Betriebversammlung geben kann. Unser Ag hat uns mehrmals zu verstehen geben, das er nur einmal im Jahr dazu laut BetrVG verpflichtet ist, dies aber in den letzten Jahren immer mehrmals im Jahr geleistet hat. Also, außerdem waren diese Berichte nie so, das sie die MA zufrieden stellten, waren immer nichtssagend, so haben wir im Dezember keinen gesonderten TOP für den AG aufgeführt. Er hat auf Fragen geantwortet, aber halt keinen eigenen TOP. Bin ich jetzt verständlicher?
16.12.2007 um 19:55 Uhr
@birwein Also habt Ihr weniger als 1.000 AN... :-)
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