Nochmals Frage zu auf Grund von Krankheit kann BRV seine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben
Hallo, wie sieht es Eurer Meinung nach aus, wenn ein BR-Vorsitzender auf Grund von Krankheit seine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kann - es stehen von Rentenversicherungsseite Vorschläge wie Weiterqualifizierung, Umschulung... im Raum, von Arbeitgeberseite sind bisher keine Vorschläge gekommen! Der Kollege arbeitet seit 30 Jahren in unserem Betrieb, Schwerbehinderung ist beantragt und er ist weiterhin regelmäßig im Betrieb, um sein Ehrenamt weiterhin auszufüllen!
Hatte diese Frage schoneinmal gestellt - AG will den BRV jetzt loswerden, wie auch immer, steht noch im Raum - ist dies, da der BRV seine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kannn möglich?
- Schwerbehindertenantrag ist gestellt aber noch nicht durch!! Gruß mithom
Community-Antworten (1)
11.12.2007 um 15:04 Uhr
Hallo mithom,
sobald ein Schwerbehindertenantrag gestellt, ist das Integrationsamt mit im Boot und eine Kündigung, ja ich glaube sogar Versetzung, ohne Beteiligung des Integrationsamtes nicht mehr möglich. Außerdem ist der BR und, so vorhanden, auch der Schwerbehinmdertenbeauftragte im Betrieb selbst zu beteiligen.
Verwandte Themen
Nachweis der Pflichterfüllung des Arbeitgebers gegenüber der SBV
ÄlterHallo nochmals Zusammen, danke nochmals für die rasche Beantwortung meiner Frage. Leider muss ich hierzu nochmals nachbohren. Wenn ein Passus wie z.B. "Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden b
Wer hat Erfahrungen mit Gehaltskürzungen bei Betriebsräten?
ÄlterSeit 1. April 2004 bin ich alleinige Betriebsrätin (12 Mitarbeiter). Seit April diesen Jahres werde ich extrem unter Druck gesetzt, mein BAT-Gehalt (jetzt TVöD) wurde unrechtmäßig gekürzt und ich sol
Versetzung eines Beamten
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben einen Fall eines Beamter wegen einer Versetzung eines Schwerbehinderten im Unternehmen. Der MA soll von Unternehmen A nach Unternehmen B versetzt werden und das zie
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Kann der MA, nach geleisteter AZ, verpflichtet werden,nochmals die Arbeit aufzunehnen?
ÄlterHallo! Frage.! Wir sind im Gesundheitssektor (Dialyse),2 schichtbetrieb, tätig. Durch Ausfall (Krankheit) eines MA wird das Personal vom Frühdienst aufgefordert, nochmals am Abend für 2,5 Std zu ar