Nochmals Frage zu auf Grund von Krankheit kann BRV seine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben
Hallo, wie sieht es Eurer Meinung nach aus, wenn ein BR-Vorsitzender auf Grund von Krankheit seine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kann - es stehen von Rentenversicherungsseite Vorschläge wie Weiterqualifizierung, Umschulung... im Raum, von Arbeitgeberseite sind bisher keine Vorschläge gekommen! Der Kollege arbeitet seit 30 Jahren in unserem Betrieb, Schwerbehinderung ist beantragt und er ist weiterhin regelmäßig im Betrieb, um sein Ehrenamt weiterhin auszufüllen!
Hatte diese Frage schoneinmal gestellt - AG will den BRV jetzt loswerden, wie auch immer, steht noch im Raum - ist dies, da der BRV seine bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kannn möglich?
- Schwerbehindertenantrag ist gestellt aber noch nicht durch!! Gruß mithom
Community-Antworten (1)
11.12.2007 um 15:04 Uhr
Hallo mithom,
sobald ein Schwerbehindertenantrag gestellt, ist das Integrationsamt mit im Boot und eine Kündigung, ja ich glaube sogar Versetzung, ohne Beteiligung des Integrationsamtes nicht mehr möglich. Außerdem ist der BR und, so vorhanden, auch der Schwerbehinmdertenbeauftragte im Betrieb selbst zu beteiligen.
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