Erstellt am 11.12.2007 um 09:08 Uhr von Angi1
Hallo Sunnie,
im § 71 BetrVG steht
" Die Jugend und Auszubildendenvertretung kann vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine betriebliche Jugend und Auszubildendenversammlung einberufen. Im Einvernehmen mit Betriebsrat und Arbeitgeber kann die betriebliche Jugend und Auszubildendenversammlung auch zu einem anderen Zeitpunkt einberufen werden."
MfG
Angi1
Erstellt am 07.01.2008 um 18:06 Uhr von Tasbi
Die JAV kann regelmäßig mit allen JAV-Mitgliedern Sitzungen abhalten (§ 61 (5) BPersVG). Die JAV kann selbst entscheiden, wie oft diese Sitzungen stattfinden sollen. Häufig werden vierteljährliche Sitzungen abgehalten. Das sollte u.a. natürlich auch von den anfallenden Aufgaben abhängig gemacht werden.