Erstellt am 10.12.2007 um 19:40 Uhr von Maclogic
@Phoenix,
Erstens bist du nicht aufgerückt. Wohin auch?
Zweitens, bei der nächsten BR-Sitzung alle BRM ordentlich einladen, dann das nachrückende Ersatzmitglied dazu einladen.
Drittens die Tagesordnungspunkte Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden und Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden Stellvertreter nicht vergessen.
Mit einer geheimen Wahl macht ihr dann auch nichts verkehrt.
Und schon ist euer Gremium wieder korrekt handlungsfähig.
Erstellt am 11.12.2007 um 07:32 Uhr von Bergmann
@ Maclogic,
muß der Stellvertreter nicht vorher zurücktreten von seinen Amt bevor neu gewählt wird ??
Erstellt am 11.12.2007 um 07:52 Uhr von Mona-Lisa
@Maclogic,
warum rückt ein Ersatzmitglied nach? Der BRV ist "nur" zurückgetreten..... Das Gremium verändert sich anzahlmässig in keiner Weise. Nur die Ämter werden u. U. neu verteilt, bzw. gewählt.
@Phoenix,
nix mit aufrücken.......
Euer BRV muss (schleunigst!) neu gewählt werden. Du kannst dich selbstverständlich für dieses Amt zur Verfügung stellen.
§ 26 BetrVG - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
@Bergmann,
ist eigentlich logisch, dass der (jetztige) Stellvertreter vorher von seinem Amt zurücktreten sollte.
Ich überleg mir nur gerade, was passiert, wenn er (sollte sich noch ein anderes BR-Mitglied zur Verfügung stellen) nicht gewählt wird und auch durch seinen vorherigen Rücktritt kein Stellvertreter mehr ist...........
Erstellt am 17.12.2007 um 18:14 Uhr von Phoenix
jo, vielen Dank. Die sache hat sich erledigt. Bin jetzt BRV..