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Neueinstellung BR nicht in Kenntnis gesetzt - Was sind die rechtlichen Konsequenzen?

N
Nicole
Jan 2018 bearbeitet

Halli hallo, habe eine Frage zur Peronal Einstellung. In unserem Betrieb hat eine Mitarbeiterin zum 01.01.08 gekündigt. Laut Geschäftsleitung gibt es keinen Ersatz für diese Mitarbeiterin. Nun hat der BR durch Zufall mitbekommen, das ein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat. (Mit Vertragsunterzeichnung) Über diese personelle Maßnahme wurde der BR nicht in Kenntnis gesetzt. Was sind nun die rechtlichen Konsequenzen? Danke im Vorraus.... LG Nicole

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

10.12.2007 um 14:26 Uhr

@Nicole Es gibt den § 101 BetrVG...

L
Lotte

10.12.2007 um 14:30 Uhr

und wenn es öfter vorkommt, gibt es auch noch den § 23 BetrVG

N
Nicole

10.12.2007 um 15:32 Uhr

Super, vielen dank....

P
paula

10.12.2007 um 22:16 Uhr

Obwohl der AG rein rechtlich noch nichts falsch gemacht hat. Die Einstellung ist ja erst die Eingliederung in den Betrieb. Wenn er jetzt das Verfahren nach § 99 BetrVG betreibt ist er noch gut dabei. Er bekommt nur ggf. Probleme wenn der BR widerspricht. Daher kann man einem AG nur abraten so vorzugehen

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