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Interne unbefristete Stellenausschreibung extern befristet besetzt - gesetzliche Grundlage?

DR
die Ratlose
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde eine Stelle intern ausgeschrieben. Diese Stelle soll nun mit einem externen AN befristet besetzt werden. Interne Bewerbungen lagen nicht vor. Wir haben nun widersprochen da die Stelle, nicht wie ausgeschrieben, befristet besetzt werden soll. Als Antwort aus der Personalabteilung kam nun die Bitte, daß wir unseren Widerspruch noch mal überdenken. Da die Stelle mit einem externen Bewerber besetzt werden soll und die interne Stellenausschreibung hier keine Relevanz hat. Was ist nun die gesetzliche Grundlage?

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Community-Antworten (5)

I
Immie

10.12.2007 um 13:42 Uhr

@die Ratlose Wie war die Stelle denn "extern" ausgeschrieben? Befristet oder Unbefristet?

DR
die Ratlose

10.12.2007 um 13:54 Uhr

Die Stelle war nicht extern ausgeschrieben. Es hatte sich ein Leasing auf diese Stelle beworben.

L
Lotte

10.12.2007 um 14:07 Uhr

Ratlose, ist ein "Leasing" eine unschöne Bezeichnung für Leiharbeitnehmer (was zugegebenermaßen auch nicht viel besser ist)? Und hat dieser die Stelle bekommen? Und warum ist der BR gegen die unbefristete Besetzung? Gibt es noch befristet Beschäftigte? Das wäre dann allerdings ein Widerspruchsgrund.

C
CalicoJack

10.12.2007 um 14:09 Uhr

Hallo Ratlose, es ist doch wohl ein Unterschied ob ich eine Neueinstellung vornehme, oder ob ich eine interne besetzung dieser Stelle vornehme. Bei einer internen Besetzung auf Zeit hätte ich doch ggf eine Änderungskündigung von unbefristet auf befristet. Das mcht doch für festangestellte MAs keinen Sinn. Also ist die Ausschreibung intern anders zu bewerten. Der AG spart sich in diesem Falle doch nur eine separtate externe Ausschreibung.

I
Immie

10.12.2007 um 14:12 Uhr

Ratlose ist es nicht so, das die Stelle "unbefristet" ausgeschrieben war, und jetzt "befristet" besetzt werden soll? Wenn es andersherum ist, kann ich schon verstehen wenn der BR jetzt wiederspricht.

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