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Kündigungsfrist - bei Eigenkündigung?

VH
Van Helsing
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich werde demnächst im Ausland mein Geld verdinen und möchte daher wissen ob ich auch in diesem fall die Kündigungsfrist der Gewerkschat einhalten muß?Ich bedauere nicht das ich im Ausland mein Geld Verdienen muß,aber das ich meine Arbeit als Betriebsratsvorsitzender nicht mehr vortführen kann tut mir leid.

5.245012

Community-Antworten (12)

I
Immie

09.12.2007 um 22:24 Uhr

@Van Helsing Warum sollte sich deine Kündigungsfrist ändern? Du kannst ja versuchen einen Aufhebungsvertrag mit deinem AG zu vereinbaren wenn die Zeit drängt.

M
Mona-Lisa

09.12.2007 um 22:27 Uhr

@Van Helsing, ob Ausland oder nicht, Austritt ist Austritt, die Gewerkschaften bestehen auf ihre Kündigungsfristen und werden auch bei dir keine Ausnahme machen.......

M
Mona-Lisa

09.12.2007 um 22:29 Uhr

@Immi, jetzt bin ich gespannt, welche Kündigungsfristen Van Helsing meint! ;-))

@Van Helsing??

K
Kölner

09.12.2007 um 22:35 Uhr

@Mona-Lisa/Immi Man könnte auch annehmen, dass ein BRV sich auskennen können sollte, oder?

I
Immie

09.12.2007 um 22:38 Uhr

@Mona-Lisa Wenn ich es lese wie du es verstanden hast... Ich tippe auf "Deine";-)

M
Mona-Lisa

09.12.2007 um 22:57 Uhr

@Kölner, "...auskennen können sollte...." :-)) gut gebrüllt Löwe! Aber egal was Van Helsing nun wirklich meint, er hat doch wohl damit seine Probleme....

VH
Van Helsing

09.12.2007 um 23:05 Uhr

Hallo Mona-Lisa,die Gewerkschaft soll in diesem fall keine Ausnahme machen.Ich wolte doch nur wissen ob dann immer noch die ordendliche Kündigungsfrist gild oder frühzeitig endet da die Gewerkschaft hier kein Geltungsrecht hat.

B
Bergmann

09.12.2007 um 23:05 Uhr

Leute,

Van Helsing ist bei der Gewerkschaft angestellt als BRV !! Ist doch klar, oder ?? ;-))

I
Immie

09.12.2007 um 23:08 Uhr

Nun ja, Man kennt mal wieder die Hintergründe nicht;-) Vielleicht ist er erst seit 2 Wochen BRV, nachdem er vor 3 Wochen nachgerückt ist. Als Ersatzmitglied noch nie zur Schulung war da der BR erst vor 2 Monaten neu gewählt wurde...

Also... keine vorschnellen Urteile...

VH
Van Helsing

09.12.2007 um 23:11 Uhr

Es hätte auch gereicht wenn Ihr Geschrieben hättet,das auch in diesem fall die Kündigunsfrist eingehalten erden muß.So einfach kann das gehen.

B
Bergmann

09.12.2007 um 23:17 Uhr

@ Van Helsing,

wenn mehrere Kündigungsfristen vorhanden sind, sind bei Kündigung des AN , die für ihn günstigsten maßgeblich !! Sonst gelten die aus dem Gesetzbüchern !!

Wenn keine andere Absprache getroffen worden ist , selbstverständlich sind dann die Fristen einzuhalten !!

I
Immie

09.12.2007 um 23:19 Uhr

@Van Helsing Jetzt nimm es nicht krumm;-) Viel Glück bei deinem neuen Job:-)))

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