Erstellt am 09.12.2007 um 21:24 Uhr von Immie
@Van Helsing
Warum sollte sich deine Kündigungsfrist ändern?
Du kannst ja versuchen einen Aufhebungsvertrag mit deinem AG zu vereinbaren wenn die Zeit drängt.
Erstellt am 09.12.2007 um 21:27 Uhr von Mona-Lisa
@Van Helsing,
ob Ausland oder nicht, Austritt ist Austritt, die Gewerkschaften bestehen auf ihre Kündigungsfristen und werden auch bei dir keine Ausnahme machen.......
Erstellt am 09.12.2007 um 21:29 Uhr von Mona-Lisa
@Immi,
jetzt bin ich gespannt, welche Kündigungsfristen Van Helsing meint! ;-))
@Van Helsing??
Erstellt am 09.12.2007 um 21:35 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa/Immi
Man könnte auch annehmen, dass ein BRV sich auskennen können sollte, oder?
Erstellt am 09.12.2007 um 21:38 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Wenn ich es lese wie du es verstanden hast...
Ich tippe auf "Deine";-)
Erstellt am 09.12.2007 um 21:57 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
"...auskennen können sollte...." :-))
gut gebrüllt Löwe!
Aber egal was Van Helsing nun wirklich meint, er hat doch wohl damit seine Probleme....
Erstellt am 09.12.2007 um 22:05 Uhr von Van Helsing
Hallo Mona-Lisa,die Gewerkschaft soll in diesem fall keine Ausnahme machen.Ich wolte doch nur wissen ob dann immer noch die ordendliche Kündigungsfrist gild oder frühzeitig endet da die Gewerkschaft hier kein Geltungsrecht hat.
Erstellt am 09.12.2007 um 22:05 Uhr von Bergmann
Leute,
Van Helsing ist bei der Gewerkschaft angestellt als BRV !! Ist doch klar, oder ?? ;-))
Erstellt am 09.12.2007 um 22:08 Uhr von Immie
Nun ja,
Man kennt mal wieder die Hintergründe nicht;-)
Vielleicht ist er erst seit 2 Wochen BRV,
nachdem er vor 3 Wochen nachgerückt ist.
Als Ersatzmitglied noch nie zur Schulung war da der BR erst vor 2 Monaten neu gewählt wurde...
Also... keine vorschnellen Urteile...
Erstellt am 09.12.2007 um 22:11 Uhr von Van Helsing
Es hätte auch gereicht wenn Ihr Geschrieben hättet,das auch in diesem fall die Kündigunsfrist eingehalten erden muß.So einfach kann das gehen.
Erstellt am 09.12.2007 um 22:17 Uhr von Bergmann
@ Van Helsing,
wenn mehrere Kündigungsfristen vorhanden sind, sind bei Kündigung des AN , die für ihn günstigsten maßgeblich !! Sonst gelten die aus dem Gesetzbüchern !!
Wenn keine andere Absprache getroffen worden ist , selbstverständlich sind dann die Fristen einzuhalten !!
Erstellt am 09.12.2007 um 22:19 Uhr von Immie
@Van Helsing
Jetzt nimm es nicht krumm;-)
Viel Glück bei deinem neuen Job:-)))