Kündigungsfrist - bei Eigenkündigung?
Hallo,ich werde demnächst im Ausland mein Geld verdinen und möchte daher wissen ob ich auch in diesem fall die Kündigungsfrist der Gewerkschat einhalten muß?Ich bedauere nicht das ich im Ausland mein Geld Verdienen muß,aber das ich meine Arbeit als Betriebsratsvorsitzender nicht mehr vortführen kann tut mir leid.
Community-Antworten (12)
09.12.2007 um 22:24 Uhr
@Van Helsing Warum sollte sich deine Kündigungsfrist ändern? Du kannst ja versuchen einen Aufhebungsvertrag mit deinem AG zu vereinbaren wenn die Zeit drängt.
09.12.2007 um 22:27 Uhr
@Van Helsing, ob Ausland oder nicht, Austritt ist Austritt, die Gewerkschaften bestehen auf ihre Kündigungsfristen und werden auch bei dir keine Ausnahme machen.......
09.12.2007 um 22:29 Uhr
@Immi, jetzt bin ich gespannt, welche Kündigungsfristen Van Helsing meint! ;-))
@Van Helsing??
09.12.2007 um 22:35 Uhr
@Mona-Lisa/Immi Man könnte auch annehmen, dass ein BRV sich auskennen können sollte, oder?
09.12.2007 um 22:38 Uhr
@Mona-Lisa Wenn ich es lese wie du es verstanden hast... Ich tippe auf "Deine";-)
09.12.2007 um 22:57 Uhr
@Kölner, "...auskennen können sollte...." :-)) gut gebrüllt Löwe! Aber egal was Van Helsing nun wirklich meint, er hat doch wohl damit seine Probleme....
09.12.2007 um 23:05 Uhr
Hallo Mona-Lisa,die Gewerkschaft soll in diesem fall keine Ausnahme machen.Ich wolte doch nur wissen ob dann immer noch die ordendliche Kündigungsfrist gild oder frühzeitig endet da die Gewerkschaft hier kein Geltungsrecht hat.
09.12.2007 um 23:05 Uhr
Leute,
Van Helsing ist bei der Gewerkschaft angestellt als BRV !! Ist doch klar, oder ?? ;-))
09.12.2007 um 23:08 Uhr
Nun ja, Man kennt mal wieder die Hintergründe nicht;-) Vielleicht ist er erst seit 2 Wochen BRV, nachdem er vor 3 Wochen nachgerückt ist. Als Ersatzmitglied noch nie zur Schulung war da der BR erst vor 2 Monaten neu gewählt wurde...
Also... keine vorschnellen Urteile...
09.12.2007 um 23:11 Uhr
Es hätte auch gereicht wenn Ihr Geschrieben hättet,das auch in diesem fall die Kündigunsfrist eingehalten erden muß.So einfach kann das gehen.
09.12.2007 um 23:17 Uhr
@ Van Helsing,
wenn mehrere Kündigungsfristen vorhanden sind, sind bei Kündigung des AN , die für ihn günstigsten maßgeblich !! Sonst gelten die aus dem Gesetzbüchern !!
Wenn keine andere Absprache getroffen worden ist , selbstverständlich sind dann die Fristen einzuhalten !!
09.12.2007 um 23:19 Uhr
@Van Helsing Jetzt nimm es nicht krumm;-) Viel Glück bei deinem neuen Job:-)))
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