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Unerlaubte Schichtwechsel?

M
Mustang09
Jul 2019 bearbeitet

Der Arbeitgeber möchte in einer bestimmten Abteilung zwischen reiner Frühschicht und Wechselschicht hin und her wechseln. Also z. B. 4 Wochen Frühschicht, dann 6 Wochen Wechselschicht usw. Er beruft sich dabei auf sein Direktionsrecht und den Arbeitsvertrag, in dem steht, dass Jeder zur Schichtarbeit herangezogen werden kann. Ankündigungsfrist ist jeweils der Mittwoch der Vorwoche. Sind solche Wechsel rechtlich möglich?

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Community-Antworten (4)

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Challenger

10.07.2019 um 01:52 Uhr

Existiert ein Betriebsrat ?

M
Mustang09

10.07.2019 um 02:12 Uhr

Ja. Ein Betriebsrat existiert

C
Challenger

10.07.2019 um 02:38 Uhr

Zitat Mustang : Er beruft sich dabei auf sein Direktionsrecht und den Arbeitsvertrag, in dem steht, dass Jeder zur Schichtarbeit herangezogen werden kann.

Das ist völlig unerheblich. Denn das Direktionsrecht, als auch diesbezügliche arbeitsvertragliche Vereinbarungen werden von den Bestimmungen des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts nach § 87 BetrVG verdrängt Vergleich : § 87 BetrVG.. - Mitbestimmungsrechte -

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

1..........

  1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

  2. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

Das bedeutet, das der AG die Schichten ohne Eure Zustimmung nicht ändern kann.

P
paula

10.07.2019 um 15:49 Uhr

"Das bedeutet, das der AG die Schichten ohne Eure Zustimmung nicht ändern kann."

falls Mustang selber im BR sitzt ;)

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