Der Arbeitgeber möchte in einer bestimmten Abteilung zwischen reiner Frühschicht und Wechselschicht hin und her wechseln.
Also z. B. 4 Wochen Frühschicht, dann 6 Wochen Wechselschicht usw.
Er beruft sich dabei auf sein Direktionsrecht und den Arbeitsvertrag, in dem steht, dass Jeder zur Schichtarbeit herangezogen werden kann.
Ankündigungsfrist ist jeweils der Mittwoch der Vorwoche.
Sind solche Wechsel rechtlich möglich?