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Unerlaubte Wahlwerbung

T
torti
Nov 2016 bearbeitet

hallo hallo wer kann wirklich helfen ? bei uns im betrieb herscht uneinigkeit darüber ob durch unerlaubte wahlwerbung die chancengleichtheit beeinträchtigt wurde. für eine wahlliste die vom WV ausgehängt wurde,wurde unerlaubt neben der eigenen wahlliste werbung daneben gehangen.es wurde keine absprache und info an und mit dem betriebsrat,dem wahlvorstand und dem arbeitgeber getroffen.für die andren wahllisten wurde keine wahlwerbung an diesem platz gemacht,weil der AG dieses vorher untersagt hatte.was passiert jetzt ??? Konsquenz ???

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Community-Antworten (1)

S
sh_9260

27.04.2006 um 21:59 Uhr

ja was soll den jetzt passieren.

am besten wird diese Liste jetzt von der Wahl ausgeschlossen, der Listenführer wird öffentlich gesteinigt, die Kandidaten der Liste erhalten lebenslänglich Kantinenverbot und die Unterstützer der Liste müssen die nächten 4 Wochen ohne Socken ins Bett.

janee Der Wahlvorstand macht nix er hat nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sorgen. Mir Wahlwerbung hat er nichts zu tun !

Einzig der AG kann Wahlwerbung in form von Plakaten (an SEINEN Wänden) oder Ähnlich verbieten oder erlauben

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