Erstellt am 08.12.2007 um 23:58 Uhr von paula
habe jetzt mehrfach versucht überhaupt den Sachverhalt zu erfassen. Hast Du das durchgelesen bevor Du das gepostet hast? Ich verstehe es nicht... der eine oder andere Punkt würde ja vielleicht schon mal helfen den Text zu strukturieren ...
Erstellt am 09.12.2007 um 00:05 Uhr von Bodenstation
Paula Pauli
also ich Verstehe das so da ist eine Maya und die hat eine frage zum ausleihen,leider hat sie aber vergessen zu Erzählen in welcher Realität sie grade ist oder ob die genommenen Medikamente bald nicht mehr wirken und sie ihren Thrad aus dem Zuaheli ins Niederdeutsche bring.
Erstellt am 09.12.2007 um 00:09 Uhr von Lotte
paula,
ich hab es verstanden ;-)))
Maya,
Ihr seid bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern in der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG (siehe § 14 AÜG) aber nicht bei der Abberufung, da könnt Ihr leider nichts machen.
Paula kann Euch jetzt aber sicher sagen, ob man dem Einsatz des neuen LAN widersprechen könnte, da die Einstellung zum Nachteil des schon im Betrieb beschäftigten LAN ist, da dieser ja dann nicht wiederkommen kann. M.E. ist das aber in diesem Fall kein Wiederspruchsgrund.