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Leiharbeiter der seit März 2006 bei uns beschäftigt ist - einfach abbestellen?

M
Maya
Jan 2018 bearbeitet

hallo guten tag ich binn in einer verzwickte sache eingewickelt es geht um einen leiharbeiter der seit märz 2006 bei uns bescheftigt ist der seine arbeit gemacht hat der zuferlessig ist und flexibel jetzt kommts es hat sich der teamleader geändert und diese person hat persönliches gegen ihn wier hatten uns mit dem leiharbeiter unterhalten wie seine pläne aussehen für die zukunft wie er zu unsere firmasteht also er war soweit das er fast eingestellt wurde aber da der teamleder wie gesagt was persönliches hatte dachte sie das er über die abteilung was erzählt hatte womit sie garnicht einverstanden war dann hat mann ihn ohne unseren wissen an die seite gezogen und ihn über die hirarchie der firma erzehlt das er den betriebsrat nicht alles erzählen soll das es den betriebsrat nichts angeht die teamleadderin hat auch eine aussage zu einen festen mitarbeiter gemacht was er vor betriebsrat und betriebsleiter bestätigen würde "wenn wier glück haben ist er ab nächste woche nicht mehr da"ist das in ordnung?? am freitag hatte er eingepsrech das er montag wieder kommen soll und dann eine woche urlaub nehmen soll er fährt nach hause dann ruf die leihfirma bei ihn an und sagt ihn er brau garnicht mehr in unsere firma zu kommen da er abbestelt wurde wie kan mann da vor gehen wier sind ein junges team von betriebsräten da wier set 6 monaten bestehen BRAUCHEN DRINGEND HILFE ach ja inder abteilung ist ein anderer leih arbeiter deralles tut für den teamleader der seit juni dabei ist und er darf bleiben

4.28603

Community-Antworten (3)

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paula

09.12.2007 um 00:58 Uhr

habe jetzt mehrfach versucht überhaupt den Sachverhalt zu erfassen. Hast Du das durchgelesen bevor Du das gepostet hast? Ich verstehe es nicht... der eine oder andere Punkt würde ja vielleicht schon mal helfen den Text zu strukturieren ...

B
Bodenstation

09.12.2007 um 01:05 Uhr

Paula Pauli also ich Verstehe das so da ist eine Maya und die hat eine frage zum ausleihen,leider hat sie aber vergessen zu Erzählen in welcher Realität sie grade ist oder ob die genommenen Medikamente bald nicht mehr wirken und sie ihren Thrad aus dem Zuaheli ins Niederdeutsche bring.

L
Lotte

09.12.2007 um 01:09 Uhr

paula, ich hab es verstanden ;-)))

Maya, Ihr seid bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern in der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG (siehe § 14 AÜG) aber nicht bei der Abberufung, da könnt Ihr leider nichts machen. Paula kann Euch jetzt aber sicher sagen, ob man dem Einsatz des neuen LAN widersprechen könnte, da die Einstellung zum Nachteil des schon im Betrieb beschäftigten LAN ist, da dieser ja dann nicht wiederkommen kann. M.E. ist das aber in diesem Fall kein Wiederspruchsgrund.

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