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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Azubi Arbeitszeit täglich ändern

A
Antaria
Jul 2019 bearbeitet

Ich bin im 2. Lehr und arbeite genau wie alle anderen von 8 bis 16:45 Uhr, mit dem Unterschied, dass ich weder Gleitzeit habe, noch Schicht arbeite. Also bleibt ja nur die feste Arbeitszeit, die zwar nicht in meinem Vertrag irgendwo hinterlegt ist, aber seit meinem 1. Arbeitstag so besteht. Nun habe ich wöchentlich genau einmal meine Freizeitplanung, dass ich dienstags tanzen habe und dafür auch monatlich bezahle. Jetzt hat meine personalleitung von einer Woche auf die andere (da bei uns so viele Leute gehen) beschlossen, dass alle Auszubildenden am Dienstag bleiben müssen, bis die ganze Arbeit erledigt ist also Open end. Dafür sollen wir erst um 10 Uhr kommen. Wenn es nicht so lang dauert haben wir eben Minusstunden. Außerdem kann ich jetzt meine einzige Freizeitaktivität die ich seit 2 Jahren mache auch vergessen, mit den neuen Arbeitszeiten. Darf mein Arbeitgeber die Arbeitszeiten einfach so verschieben, wie es ihm grade passt, vor allem nur für Azubis?

1.13607

Community-Antworten (7)

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Erbsenzähler

09.07.2019 um 09:39 Uhr

Was steht genau im Arbeitsvertrag? X Stunden oder von XX bis XX?

Geht es nur um den Dienstag oder wäre ein Tausch mit jemand Anderes an einem Anderen Tag möglich?

A
Antaria

09.07.2019 um 10:23 Uhr

Es steht nur 37,5 Wochenstunden und 7,5 Stunden täglich außer im Tarifvertrag der mir nicht vorliegt steht etwas anderes. Und nein es ist immer dienstags oder Freitag wir bekommen aber immer erst am Tag davor Bescheid.

R
rtjum

09.07.2019 um 10:42 Uhr

geh mal zu eurer JAV oder zum BR, da wird dir geholfen.

R
rsddbr

09.07.2019 um 12:22 Uhr

"Es steht nur 37,5 Wochenstunden und 7,5 Stunden täglich außer im Tarifvertrag der mir nicht vorliegt steht etwas anderes. Und nein es ist immer dienstags oder Freitag wir bekommen aber immer erst am Tag davor Bescheid."

Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt zu schreiben, welcher Tarifvertrag für dich anzuwenden ist.

"Jetzt hat meine personalleitung von einer Woche auf die andere (da bei uns so viele Leute gehen) beschlossen, dass alle Auszubildenden am Dienstag bleiben müssen, bis die ganze Arbeit erledigt ist also Open end. Dafür sollen wir erst um 10 Uhr kommen. Wenn es nicht so lang dauert haben wir eben Minusstunden."

Ohne Bezug zum Tarifvertrag würde ich die Situation wie folgt sehen: Da im Arbeitsvertrag 7,5 Stunden pro Tag festgeschrieben ist, wäre eine Über- oder Unterschreitung nicht erst am Tag davor anzukündigen. Eine Unterschreitung wäre der so ganannte Annahmeverzug. D.h. euer Arbeitgeber muss euch für 7,5 Stunden am Tag beschäftigen. Ist keine Arbeit mehr für euch vorhanden, darf er euch keine Minusstunden anrechnen. Das ist das so genannte unternehmerische Risiko, also das Problem des Arbeitgebers. Dieses darf er nicht einfach auf die Angstellten oder Auszubildenden abwälzen. Davon abgesehen seid ihr eben Auszubildende und keine Angstellten. Der Arbeitgeber hat eine Ausbildungspflicht. Mehrarbeit muss er rechtzeitig anordnen. Die Rechtsprechung geht von 4 Tagen im Voraus aus. Open End gibt es da auch nicht. Dem stehen Arbeitszeitgesetz und bei dir evtl. Jugendarbeitsschutzgesetz entgegen.

Was nun deine Freizeitgestaltung betrifft: Da hilft erstmal mit dem Arbeitgeber reden und versuchen, einvernehmlich eine Lösung zu suchen.

E
Erbsenzähler

09.07.2019 um 15:58 Uhr

Schließe mich meinen Vorschreibern an.

A
Antaria

10.07.2019 um 18:06 Uhr

Mein Tarifvertrag wäre der für Mediengestalter von der IHK Regensburg. Wir haben im Moment weder eine Betriebsleitung noch einen Betriebsrat und mit der personalassistenz habe ich versucht zu reden, allerdings vergeblich. Billige Arbeitskraft für anstrengende Arbeiten spät abends und Ende. Danke schon mal für die hilfreichen Antworten. In das Jugendschutzgesetz falle ich nicht mehr was das ganze noch eindeutiger für mich gemacht hätte. Aber werde das mit der Ankündigung und dem Open end auf jeden Fall nochmal ansprechen :)

J
junior73

11.07.2019 um 11:24 Uhr

Kleiner Tipp: du hast einen Ausbildungsvertrag, also bist du auszubilden. Wenn also irgendjemand in der Personalabteilung der Meinung ist, das auch du bleiben sollst, bis alle ARBEIT erledigt ist, dann kann er dich ja nicht meinen, weil -richtig- du Auszubildender bist. Und davon ab ist der Beginn sowie das Ende der täglichen Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig durch den BR.

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