Erstellt am 09.07.2019 um 07:39 Uhr von Erbsenzähler
Was steht genau im Arbeitsvertrag?
X Stunden oder von XX bis XX?
Geht es nur um den Dienstag oder wäre ein Tausch mit jemand Anderes an einem Anderen Tag möglich?
Erstellt am 09.07.2019 um 08:23 Uhr von Antaria
Es steht nur 37,5 Wochenstunden und 7,5 Stunden täglich außer im Tarifvertrag der mir nicht vorliegt steht etwas anderes. Und nein es ist immer dienstags oder Freitag wir bekommen aber immer erst am Tag davor Bescheid.
Erstellt am 09.07.2019 um 08:42 Uhr von rtjum
geh mal zu eurer JAV oder zum BR, da wird dir geholfen.
Erstellt am 09.07.2019 um 10:22 Uhr von rsddbr
"Es steht nur 37,5 Wochenstunden und 7,5 Stunden täglich außer im Tarifvertrag der mir nicht vorliegt steht etwas anderes. Und nein es ist immer dienstags oder Freitag wir bekommen aber immer erst am Tag davor Bescheid."
Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt zu schreiben, welcher Tarifvertrag für dich anzuwenden ist.
"Jetzt hat meine personalleitung von einer Woche auf die andere (da bei uns so viele Leute gehen) beschlossen, dass alle Auszubildenden am Dienstag bleiben müssen, bis die ganze Arbeit erledigt ist also Open end. Dafür sollen wir erst um 10 Uhr kommen. Wenn es nicht so lang dauert haben wir eben Minusstunden."
Ohne Bezug zum Tarifvertrag würde ich die Situation wie folgt sehen:
Da im Arbeitsvertrag 7,5 Stunden pro Tag festgeschrieben ist, wäre eine Über- oder Unterschreitung nicht erst am Tag davor anzukündigen. Eine Unterschreitung wäre der so ganannte Annahmeverzug. D.h. euer Arbeitgeber muss euch für 7,5 Stunden am Tag beschäftigen. Ist keine Arbeit mehr für euch vorhanden, darf er euch keine Minusstunden anrechnen. Das ist das so genannte unternehmerische Risiko, also das Problem des Arbeitgebers. Dieses darf er nicht einfach auf die Angstellten oder Auszubildenden abwälzen. Davon abgesehen seid ihr eben Auszubildende und keine Angstellten. Der Arbeitgeber hat eine Ausbildungspflicht.
Mehrarbeit muss er rechtzeitig anordnen. Die Rechtsprechung geht von 4 Tagen im Voraus aus. Open End gibt es da auch nicht. Dem stehen Arbeitszeitgesetz und bei dir evtl. Jugendarbeitsschutzgesetz entgegen.
Was nun deine Freizeitgestaltung betrifft: Da hilft erstmal mit dem Arbeitgeber reden und versuchen, einvernehmlich eine Lösung zu suchen.
Erstellt am 09.07.2019 um 13:58 Uhr von Erbsenzähler
Schließe mich meinen Vorschreibern an.
Erstellt am 10.07.2019 um 16:06 Uhr von Antaria
Mein Tarifvertrag wäre der für Mediengestalter von der IHK Regensburg. Wir haben im Moment weder eine Betriebsleitung noch einen Betriebsrat und mit der personalassistenz habe ich versucht zu reden, allerdings vergeblich. Billige Arbeitskraft für anstrengende Arbeiten spät abends und Ende. Danke schon mal für die hilfreichen Antworten. In das Jugendschutzgesetz falle ich nicht mehr was das ganze noch eindeutiger für mich gemacht hätte. Aber werde das mit der Ankündigung und dem Open end auf jeden Fall nochmal ansprechen :)
Erstellt am 11.07.2019 um 09:24 Uhr von junior73
Kleiner Tipp: du hast einen Ausbildungsvertrag, also bist du auszubilden.
Wenn also irgendjemand in der Personalabteilung der Meinung ist, das auch du bleiben sollst, bis alle ARBEIT erledigt ist, dann kann er dich ja nicht meinen, weil -richtig- du Auszubildender bist.
Und davon ab ist der Beginn sowie das Ende der täglichen Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig durch den BR.