Erstellt am 07.12.2007 um 12:03 Uhr von frosch
Erstellt am 07.12.2007 um 12:24 Uhr von Mona-Lisa
@demo,
die Auszubildenden können vom ersten Tag der Betriebszugehörigkeit an wählen. Auch "...Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden oder AN im Erziehungsurlaub, sind wahlberechtigt."
§ 61 BetrVG DKK, II. Wahlberechtigung (Abs. 1)
RN. 3
Im Gegensatz zu BR-Wahlen können sich die AZUBI'S auch gleich zu Beginn ihrer Ausbildung (Betriebszugehörigkeit) als Kandidat zur Verfügung stellen!
§ 61 BetrVG DKK, III. Wählbarkeit (Abs. 2)
RN. 10