Betriebsversammlung - Kann der AG auf der BRV erscheinen, obwohl er nicht eingeladen ist?
Hallo!
Zu einem aktuellen Thema hat der Arbeitgeber nach Absprache mit dem BR eine Informationsveranstaltung angesetzt. Vor dem vorgesehenen Termin ging dem BR ein Antrag auf eine außerordentliche Betriebsversammlung zu diesem Thema zu, der von ca. 50 % der Belegschaft unterzeichnet war. Der Antrag enthielt den Auftrag, ohne Vertreter des AG eine Aussprache und Diskussion zu diesem Thema durchzführen und danch den AG anzuhören. Der BR hat daraufhin 1,5 Std. vor den geplanten Informationsveranstaltung eine BRV angesetzt.
Fragen:
- Kann der AG erzwingen, seine Information vor der geplanten Info-Veranstaltung auf der BRV zu geben?
- Kann der AG auf der BRV erscheinen, obwohl er nicht eingeladen ist?
- Kann der AG Mitarbeitern die Teilnahme an der BRV aus betrieblichen Gründen verweigern, obwohl seit Mai 2007 keine BRV mehr stattgefunden hat?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Community-Antworten (6)
05.12.2007 um 20:50 Uhr
@Schäfchen Die einzige Möglichkeit den AG aussen vor zu lassen ist eine BetrVers. ausserhalb der AZ. Wer soll denn dann kommen? Der AG muss ansonsten IMMER eingeladen werden! Wenn der BR keine BetrVers. durchgeführt hat, dann ist er seiner Pflicht nict nachgekommen - so ist das!
06.12.2007 um 19:16 Uhr
ZU 1: Der AG hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und darf diese auf der BetrVers. selbstverständlich auch kundtun, solange das BetrVG nicht gebrochen wird (z.B. Veröffentlichung von Betriebsratskosten)
Zu 2: Selbstverständlich darf der AG zur Betrvers. kommen. Er muss es aber nicht. Weswegen wollt ihr den AG denn außen vor lassen, wenn ihr Probleme mit ihm habt. Oder will die Belegschaft den BR vorschicken?
Zu 3: Der AG kann den MA die Teilnahme nicht verweigern. Laut BetrVG haben 4 Versammlungen im Jahr stattzufinden. Warum führt ihr diese nicht durch, wenn bei euch die Luft brennt?
07.12.2007 um 10:20 Uhr
@didius
"Zu 2: Selbstverständlich darf der AG zur Betrvers. kommen. Er muss es aber nicht. Weswegen wollt ihr den AG denn außen vor lassen, wenn ihr Probleme mit ihm habt. Oder will die Belegschaft den BR vorschicken?"
Auch in unserem Betrieb darf man in Anwesenheit des GF nicht offen und ehrlich diskutieren, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Ehrlichkeit und Offenheit nimmt wohl so manche GF persönlich und reagiert - nicht zugunsten des betroffenen ANs. Deshalb finde ich eine Betr.Vers. ohne AG-Anwesenheit durchaus sinnvoll. Und: ist der BR nicht dafür da, dass die Belegschaft ihn "vorschicken" darf?
15.12.2007 um 15:25 Uhr
Bei uns gab es einen ähnlichen Fall
Der Arbeitgeber darf zur Betriebsversammlung kommen. Das Hausrecht hat aber der Betriebsratsvorsitzende BetrVG §42 (1) . Das bedeutet der BR Vorsitzende erteilt und entzieht das Wort und kann auch einen Geschäftsführer des Saales verweisen.
15.12.2007 um 21:43 Uhr
@Baron "[...] kann auch einen Geschäftsführer des Saales verweisen." Das sollte immer die ultima ratio bleiben. Du glaubst ja gar nicht, wie sehr sich ein BR bei einem willkürlichen Verweis des AG aus der BetrVers. unbeliebt bei den verbleibenden AN machen kann...
15.12.2007 um 21:56 Uhr
Außerdem sollte der BR gerade in der Öffentlichkeit bereit sein, sich mit dem AG sachlich auseinanderzusetzen. Wenn nicht der BR, wer dann? Und wenn die Kollegen sich vor dem AG nicht trauen, ihre Meinung zu sagen, dann können sie ihre Anliegen ja aufschreiben und Euch geben, damit Ihr für sie sprecht.
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