Erstellt am 05.12.2007 um 18:07 Uhr von Dudde
Erstellt am 05.12.2007 um 18:13 Uhr von Mona-Lisa
@Zuckertüte,
"Dudde" hatte wohl keine Lust mehr zu erklären, warum "nööööö" :-))
"....Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist...."
§ 13 BetrVG, Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (2)
Erstellt am 05.12.2007 um 19:56 Uhr von Kölner
@Zuckertüte
Von Deinen Zahlen ausgehend sollten es schon 450 AN sein...
Erstellt am 06.12.2007 um 06:21 Uhr von Frank B
Ergänzung zu ML und Kölner! Wann war die letzte BR- Wahl? Termin der Bekanntmachung? Man rechne 24 Monate dazu und hat den Stichtag!