Verstößt der AG hier nicht gegen TzBfG §14 Abs.2 Satz 2?
Also Firma X stellt Leute mit Zeitverträgen ein. der neue MA bekommt ein Halbjahres Vertrag.nachdem sein vertrag ausgelaufen ist meldet er sich für vier wochen arbeitslos. Wird nach den vier wochen wider für die selbe arbeit bei der gleichen Firma für ein Jahr befristet eingestellt. jetzt nach dem jahr hat er widerum ein Verlängerung seines zeitvertrags um ein jahr bekommen. ich hoffe das ich es verständlich machen konnte. Das kann es doch nicht sein. Giebt es da neue Gesetze ? ich bitte um hilfe Verstösst der AG hier nicht gegen TzBfG §14 Abs.2 satz 2 ??? P.S. Die Firma ist nicht neu gegründet
Community-Antworten (4)
05.12.2007 um 07:46 Uhr
Die Befristung ist unwirksam, d.h. sollte der AG den Vertrag auslaufen lassen, muss der AN klagen.
05.12.2007 um 08:20 Uhr
@enes Ist nicht doch irgendwo ein Sachgrund vorhanden?
05.12.2007 um 09:22 Uhr
Hallo enes, wird der BR nicht vor der Einstellung angehört? Dort muss dann auch gegebenenfalls der Sachgrund angegeben werden.
05.12.2007 um 12:32 Uhr
ich weiss nicht ob der BR gehört wird. wie gesagt einstellung in die gleiche Firma.gleiche Halle,gleiche maschiene,also keine änderung.und auch nach TzBfG §14 Abs.1 nicht. Die MA die es betrifft sind natürlich still (unkentniss,Angst).
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