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BR-Sitzung in Urlaub von BRM oder Ersatzmitglied?

H
hexelein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, alle Klugen Köpfe hier! Bei uns hieß es bisher immer, wer in Urlaub oder krank ist, kann nicht zu BR-Sitzung. Hab nun in Seminar gehört: geht doch, und ist Entscheidung des BRM, weil Ehrenamt. Nun haben meine Kollegen im BR die Komplikation davon entdeckt: wird dann die Arbeitszeit angerechnet? Gehtr ja bei Urlaub wohl nicht(?) Aber BR-Zeit ist ja Arbeitszeit. Wie regelt Ihr das? Gibts jemand mit Erfahrung damit? Und wie siehts mit einem Ersatzmitglied aus, die gern käme und in Urlaub ist? Wäre für Antworten sehr dankbar, denn jetzt hab ich mit meiner Neunmalklugheit ganz schön was angerichtet.

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Community-Antworten (7)

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Kölner

04.12.2007 um 20:10 Uhr

@Hexelein Ich überlege, was Du "angerichtet" haben kannst... Die Regelung kann zukünftig so oder so geregelt werden:

  • entweder ist jemand in Urlaub und teilt dem BRV mit ob er trotzdem zur BR-Sitzung kommt oder
  • grundsätzlich wird jedes BRM auch wenn es Urlaub hat zur BR-Sitzung eingeladen und man geht von seinem Erscheinen aus

Fertig!

H
hexelein

04.12.2007 um 20:22 Uhr

@Kölner, tja BR-intern seh ich das auch so, wie von dir vorgeschlagen. "Angerichtet" meine ich die Folgefragen gegenüber dem AG: die Kollegin will zwar als Ersatzmitglied kommen, aber sie will diese Stunden als Arbeitszeit gutgeschrieben haben. Ihr Abteilungsleiter wird nun fragen, wieso AZ im Urlaub, und ich frag mich inzwischen auch, was soll das Urlaubsgestz mit recht auf zusammenhängenden Urlaub, wenn man dann doch Arbeitszeiten reindrückt. Oh, ich finds immer komplizierter .Hilfe!

K
Kölner

04.12.2007 um 20:53 Uhr

@Hexelein Sie wird den Freizeitausgleich auch bekommen müssen...

M
Mona-Lisa

04.12.2007 um 20:58 Uhr

@Hexelein, ....samt Wegezeit und evtl. Fahrtkosten..... ;-))

L
Lotte

04.12.2007 um 22:15 Uhr

Hexelein, bei Urlaub gilt der Urlaubstag als nicht genommen, aber wenn jemand krank ist und trotz AU kommt, ändert sich nichts an der Regelung, dass er die AZ, die er eigentlich hätte arbeiten müssen, bekommt. Weder wird doppelt aufgeschrieben ( ;-)) ) Noch wird Zeit abgezogen, wenn die Sitzung kürzer dauert als die eigentlich zu leistende Arbeit.

Z
Zakspeed

04.12.2007 um 22:18 Uhr

Also wir hatten die Situation, dass während meines Urlaubs die Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung mehrerer MA stattfand. Die Widersprüche habe ich zuhause ausformuliert und nahm auch an der erforderlichen Sitzung nebst Beschlussfassung teil.

Auf Anfrage bei unserem Gewerkschaftssekretär, ob ich für die von mir aufgewendete Zeit beim AG einen Ausgleich einfordern könnte, bekam ich eine ablehnende Antwort. Die Begründung lautete, dass für solche Fälle Ersatzmitglieder hätten einspringen können. Das solle selbst dann gelten, wenn diese - wie bei uns - eigentlich keinerlei BR-Kenntnisse besitzen.

P
pit47

05.12.2007 um 09:18 Uhr

Hallo Hexelein, wenn das BRM im Urlaub zur BR-Sitzung erscheint, besteht ein Anspruch auf entsprechende Verlängerung seines Urlaubs oder auf Gutschrift eines Urlaubtages (siehe Kommentar von Däubler 10. Auflage zum § 37 BetrVG Rn 64). Das Ersatzmitglied welches für ein verhindertes BRM zur Sitzung einzuladen ist, kann auch während des Urlaubes zur Sitzung erscheinen, muss dieses aber dem BRV mitteilen.

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