Erstellt am 04.12.2007 um 19:10 Uhr von Kölner
@Hexelein
Ich überlege, was Du "angerichtet" haben kannst...
Die Regelung kann zukünftig so oder so geregelt werden:
- entweder ist jemand in Urlaub und teilt dem BRV mit ob er trotzdem zur BR-Sitzung kommt
oder
- grundsätzlich wird jedes BRM auch wenn es Urlaub hat zur BR-Sitzung eingeladen und man geht von seinem Erscheinen aus
Fertig!
Erstellt am 04.12.2007 um 19:22 Uhr von Hexelein
@Kölner, tja BR-intern seh ich das auch so, wie von dir vorgeschlagen. "Angerichtet" meine ich die Folgefragen gegenüber dem AG: die Kollegin will zwar als Ersatzmitglied kommen, aber sie will diese Stunden als Arbeitszeit gutgeschrieben haben. Ihr Abteilungsleiter wird nun fragen, wieso AZ im Urlaub, und ich frag mich inzwischen auch, was soll das Urlaubsgestz mit recht auf zusammenhängenden Urlaub, wenn man dann doch Arbeitszeiten reindrückt. Oh, ich finds immer komplizierter .Hilfe!
Erstellt am 04.12.2007 um 19:53 Uhr von Kölner
@Hexelein
Sie wird den Freizeitausgleich auch bekommen müssen...
Erstellt am 04.12.2007 um 19:58 Uhr von Mona-Lisa
@Hexelein,
....samt Wegezeit und evtl. Fahrtkosten..... ;-))
Erstellt am 04.12.2007 um 21:15 Uhr von Lotte
Hexelein,
bei Urlaub gilt der Urlaubstag als nicht genommen, aber wenn jemand krank ist und trotz AU kommt, ändert sich nichts an der Regelung, dass er die AZ, die er eigentlich hätte arbeiten müssen, bekommt. Weder wird doppelt aufgeschrieben ( ;-)) )
Noch wird Zeit abgezogen, wenn die Sitzung kürzer dauert als die eigentlich zu leistende Arbeit.
Erstellt am 04.12.2007 um 21:18 Uhr von Zakspeed
Also wir hatten die Situation, dass während meines Urlaubs die Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung mehrerer MA stattfand. Die Widersprüche habe ich zuhause ausformuliert und nahm auch an der erforderlichen Sitzung nebst Beschlussfassung teil.
Auf Anfrage bei unserem Gewerkschaftssekretär, ob ich für die von mir aufgewendete Zeit beim AG einen Ausgleich einfordern könnte, bekam ich eine ablehnende Antwort. Die Begründung lautete, dass für solche Fälle Ersatzmitglieder hätten einspringen können. Das solle selbst dann gelten, wenn diese - wie bei uns - eigentlich keinerlei BR-Kenntnisse besitzen.
Erstellt am 05.12.2007 um 08:18 Uhr von pit47
Hallo Hexelein,
wenn das BRM im Urlaub zur BR-Sitzung erscheint, besteht ein Anspruch auf entsprechende Verlängerung seines Urlaubs oder auf Gutschrift eines Urlaubtages (siehe Kommentar von Däubler 10. Auflage zum § 37 BetrVG Rn 64).
Das Ersatzmitglied welches für ein verhindertes BRM zur Sitzung einzuladen ist, kann auch während des Urlaubes zur Sitzung erscheinen, muss dieses aber dem BRV mitteilen.