Hallo zusammen,

ich habe eine Frage der Einladung bzw. die darauffolgenden Beschlüsse und Abstimmungen.

Folgende Situtation:
Wir sind ein neuner Gremium, davon sind nun 5 Leute nicht erschienen. 2 wegen Seminare, dort wurden auch Nachrücker eingeladen die gekommen sind. 1er wegen Urlaub, Nachrücker ist geladen worden aber nicht gekommen. 1er wegen Krankheit Nachrücker eingeladen und auch gekommen. Und eine weitere Person die erst kurz vor der Sitzung sich krank gemeldet hat, hier ist kein Nachrücker mehr eingeladen worden.

D.h. es wurde eine Sitzung mit nur sieben Personen zustande gekommen.

Jetzt haben wir einen Beschluss gefasst der allerdings nicht jedem Gefällt. Ausgegangen ist der Beschluss mit 4 dafür; 1 dagegen und eine Enthaltung.
Meine Frage nun ist in wie weit zählt dieser Beschluss und was ist mit den zwei Personen die nicht anwesed waren?
Muss eine Einsweilige Verfügung von der absuluten Mehrheit abgestimmt werden oder reicht eine einfache wie oben Beschrieben.

Ich würde mich über eine Antwort freuen, wenn es geht so schnell wie möglich um hier Einspruch einlegen zu können - Danke