Betriebsratversammlung - Ausschluss BRM bei mehrfach untenschuldigtem Fehlen?
ein betriebaratmitglied fehlte schon mehrere betriebsratversmmlungen unentschuldigt. kann oder muss er ausgeschlossen werden?
Community-Antworten (3)
04.12.2007 um 19:36 Uhr
@hannes Du meinst die BetriebsratSITZUNGEN, oder? Wie wäre es mit ihm erst einmal ein ernstes Wort zu sprechen?
04.12.2007 um 19:54 Uhr
Find ich auch. BR Gremien leben von aktiver Auseinandersetzung und jeder sollte ne Chance zur Besserung kriegen. Fragt ihn, ob er Gründe hat, ob er vom Arbeitsplatz nicht wegkann und ob er da Hilfe braucht (kommt bei uns im Betrieb auch vor und ist dann Thema für GL-Gespräch u.ä.)
04.12.2007 um 22:59 Uhr
hannes, das ständig fehlende Betriebsratsmitglied schriftlich auffordern seine Verpflichtung als Betriebsratsmitglied nachzukommen. Mit einem Ausschluss aus dem BR wird es schwierig. Zwar ist es möglich mit einem Verfahren gem. § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht ein Ausschluss zu beantragen, was aber in dieser Angelegenheit nicht erfolgreich sein dürfte. Denn der BR müsste darlegen, das aufgrund des ständigen fehlen des Kollegen die Betriebsratsarbeit erheblich behindert wird und dieser Nachweis wird Euch schwer fallen.
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