Erstellt am 04.12.2007 um 18:36 Uhr von Kölner
@hannes
Du meinst die BetriebsratSITZUNGEN, oder?
Wie wäre es mit ihm erst einmal ein ernstes Wort zu sprechen?
Erstellt am 04.12.2007 um 18:54 Uhr von Hexelein
Find ich auch. BR Gremien leben von aktiver Auseinandersetzung und jeder sollte ne Chance zur Besserung kriegen. Fragt ihn, ob er Gründe hat, ob er vom Arbeitsplatz nicht wegkann und ob er da Hilfe braucht (kommt bei uns im Betrieb auch vor und ist dann Thema für GL-Gespräch u.ä.)
Erstellt am 04.12.2007 um 21:59 Uhr von Der alte Heini
hannes,
das ständig fehlende Betriebsratsmitglied schriftlich auffordern seine Verpflichtung als Betriebsratsmitglied nachzukommen.
Mit einem Ausschluss aus dem BR wird es schwierig.
Zwar ist es möglich mit einem Verfahren gem. § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht ein Ausschluss zu beantragen, was aber in dieser Angelegenheit nicht erfolgreich sein dürfte.
Denn der BR müsste darlegen, das aufgrund des ständigen fehlen des Kollegen die Betriebsratsarbeit erheblich behindert wird und dieser Nachweis wird Euch schwer fallen.