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Ersatzmitglied

T
thuto
Jul 2019 bearbeitet

Hallo darf ein Ersatzmitglied unter seine EMail Signatur "Ersatzmitglied des Betriebsrats" schreiben. Frage aus dem Grund auch unsere Ersatzmitglieder übernehmen kleinere Aufgaben.

Grüßle Thomas

44607

Community-Antworten (7)

B
BRHamburg

04.07.2019 um 18:40 Uhr

Ich wüste nicht welches Gesetz es ihm verbieten soll. Allerdings hat er auch kein Rechtsanspruch. Wenn der Arbeitgeber also keine Einwände hat... Bei uns ist die Form und Inhalt z.B. vorgegeben.

P
Pjöööng

04.07.2019 um 18:48 Uhr

Kortrekterweise aber natürlich nur so lange wie er auch tatsächlich nachgerückt ist.

C
celestro

04.07.2019 um 18:49 Uhr

"auch unsere Ersatzmitglieder übernehmen kleinere Aufgaben."

dann hoffe ich mal, dass das rechtlich auf einwandfreien Füßen steht.

"darf ein Ersatzmitglied unter seine EMail Signatur "Ersatzmitglied des Betriebsrats" schreiben."

geht es um eine Mail, in der es etwas für den BR macht?

E
Erbsenzähler

05.07.2019 um 09:08 Uhr

Habe genau die gleichen Bedenken wie celestro. Die kleinen Aufgaben dürfen die eigentlich nur im Vertretungsfall machen. Sonst habe ich große Bedenken.

T
takkus

05.07.2019 um 10:24 Uhr

Welche kleinen Aufgaben werden denn wann übernommen?

T
thuto

05.07.2019 um 10:30 Uhr

Wir haben Ersatzmitglieder in Arbeitsgruppen mit eingeteilt, Berater, und manchmal muss dieser eben Anfragen stellen. Natürlich nur in der Zeit in der er Nachrücker ist.

P
Pjöööng

05.07.2019 um 11:59 Uhr

Bei dieser Frage sollte man schon auf die Begrifflichkeiten achten: "Ersatzmitglieder" sind "nichtgewählte Arbeitnehmer" von Vorschlagslisten die wegen Verhinderung oder Ausscheiden eines BRM tatsächlich in den BR nachrücken.

Umgangssprachlich werden zwar häufig alle "nichtgewählten Arbeitnehmer" als Ersatzmitglieder bezeichnet, das ist aber nicht völlig korrekt.

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