Zwei Betriebe aus zwei Unternehmen gründen einen gemeinsamen Betrieb. A hat 1000 Mitarbeiter und einen Betriebsrat. B hat 110 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat. Gemäß §21a würde der Betriebsrat von A das Übergangsmandat wahrnehmen. Dieses wäre jedoch auf 6 Monate befristet. Muss der Betriebsrat von A unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen und Neuwahlen einleiten ? Oder kann der Betriebsrat von A bis zur nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl warten ?