Unterweisungen mit Folgehinweis
Hallo, in unserem Unternehmen werden Betriebsanweisungen mit folgendem Hinweis zur Unterschrift rumgereicht.
Folge: Bei nicht Einhaltung kann abgemahnt, bzw. können Regressansprüche gestellt werden.
Stellt sich mir die Frage, ob dieser Hinweis rechtlich so in Ordnung ist, und ob sowas in eine Betriebsanweisung gehört?
Die Unterweisung selber würde ich unterschreiben, aber mit diesem Hinweis, fraglich.
Community-Antworten (5)
04.07.2019 um 12:57 Uhr
Denkst Du, man könne OHNE den Hinweis nicht abmahnen? Kann ich mir eher nicht vorstellen.
04.07.2019 um 12:59 Uhr
Was soll denn Deine Unterschrift aussagen? Kenntnisnahme oder Einverständnis?
04.07.2019 um 14:11 Uhr
"Folge: Bei nicht Einhaltung kann abgemahnt, bzw. können Regressansprüche gestellt werden."
Der Satz sagt doch nichts aus! wie celestro schon schrieb
Auch ohne diesen Hinweis könnte der AG Fehlverhalten bzw. Verstöße abmahnen. Und ob mit oder ohne diesen Satz kann der AG an einen Arbeitnehmrer Regressansprüche stellen - Ob der AN dann zahlen muss kann man dann immer noch prüfen.
Imho passiert durch diesen Satz gar nichts
04.07.2019 um 15:34 Uhr
Danke für Eure Antworten, mir ist schon klar, dass der Arbeitgeber mich abmahnen kann, aber hier geht es doch um die Unterweisung, die würde ich auch bestätigen, aber warum soll ich von vornherein der Bestrafung bei nicht einhalten zustimmen? Dieser Hinweis gehört doch nicht in eine Betriebsanweisung? Dann könnte der Arbeitgeber doch auch gleich reinschreiben, das bei Nichteinhaltung ein Verwarngeld in Höhe von z. B. 100,00 € fällig wird. Und ich habe auch sonst im Netz keine Vorlagen oder fertige Vordrucke gefunden, wo derartige Hinweise drin stehen. Hier wird wenn, immer nur auf die gesundheitlichen Folgen eingegangen.
04.07.2019 um 17:05 Uhr
"aber warum soll ich von vornherein der Bestrafung bei nicht einhalten zustimmen?"
Weil es keinen Unterschied macht, ob dieser Satz da steht oder nicht?
"Dann könnte der Arbeitgeber doch auch gleich reinschreiben, das bei Nichteinhaltung ein Verwarngeld in Höhe von z. B. 100,00 € fällig wird."
das wäre eine Betriebsbuße und der müsste der BR zustimmen.
"Dieser Hinweis gehört doch nicht in eine Betriebsanweisung?"
Man muss ihn sicherlich nicht rein schreiben. Aber wenn es etwas ist, was auch ohne "drin stehen" passieren kann, wieso sollte man ihn unbedingt weglassen?
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