Personalfragebogen mit anschließender Erfolgskontrolle - zulässig?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, unser Bereichsleiter möchte die jährlichen Unterweisungen mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abschließen. Dieser Fragebogen soll dann den Personalakten zugeführt werden. Wer kann uns weiterhelfen in wie weit ein solcher Fragebogen oder erlaubt ist zulässig ist? Und worauf ist zu achten?
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
13.09.2007 um 22:30 Uhr
@BR in Not Ich würde die Erfolgskontrolle über § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG als BR kontrolliert haben.
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