Personalfragebogen mit anschließender Erfolgskontrolle - zulässig?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, unser Bereichsleiter möchte die jährlichen Unterweisungen mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abschließen. Dieser Fragebogen soll dann den Personalakten zugeführt werden. Wer kann uns weiterhelfen in wie weit ein solcher Fragebogen oder erlaubt ist zulässig ist? Und worauf ist zu achten?
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
13.09.2007 um 22:30 Uhr
@BR in Not Ich würde die Erfolgskontrolle über § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG als BR kontrolliert haben.
Verwandte Themen
Personalfragebogen §94 jährliche Unterweisungen mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle - zulässig?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, unser Bereichsleiter möchte die jährlichen Unterweisungen mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abschließen. Dieser Fragebogen soll dann den Personalakten zugefü
Komische Frage im Personalfragebogen
ÄlterHi Leutle, bei uns wurde ein Personalfragebogen für den ersten Arbeitstag (also nach erfolgter Einstellung) mit einigen komischen Dingen die wir nicht wollen eingereicht. z.B. wir nach dem NoGo der
Verschmelzung Personalfragebogen GF dreht am Rad - was würdet ihr tun?
Älterwir sind Verschmolzen worden.Besteht die Gesetzliche Notwendigkeit Personalfragebögen,Laufzettel für neue Mitarbeiter etc auszufüllen? Das Betriebsrats Mandat haben wir übernommen und führen auch die
Personalfragebogen - welche Fragen sind nicht zulässig?
ÄlterGibt es eine Auflistung, welche Fragen in Personalfragebögen nicht zulässig sind? Z.B. wegen informationeller Selbstbestimmung oder Bundesdatenschutzgesetz?
Woher bekomme ich Urteile zum Personalfragebogen ?
ÄlterKennt jemand ein Urteil(e) bzgl. §94 Personalfragebogen in Verbindung mit einer Erhebung der Arbeitsvorgänge incl. Stückzahl und nicht anonymisiert. Jeder Arbeitgeber hat immer einen brauchbaren Komm