unser Bereichsleiter möchte die jährlichen Unterweisungen
mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abschließen.
Dieser Fragebogen soll dann den Personalakten zugeführt werden.
Wer kann uns weiterhelfen in wie weit ein solcher Fragebogen
oder erlaubt ist zulässig ist? Und worauf ist zu achten?
Vielen Dank
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten