Erstellt am 03.12.2007 um 15:32 Uhr von Mona-Lisa
@majo,
wenn der Minderheitenschutz nicht zu berücksichtigen ist, entscheidet das Los.
Erstellt am 03.12.2007 um 17:58 Uhr von heiKo
Ich habe da mal drei Zusatzfragen: Muss der Rücktritt eigentlich schriftlich erklärt werden? Ist eine Begründung nötig? Wie teilt der BR das dem Arbeitgeber mit?
Erstellt am 03.12.2007 um 18:21 Uhr von Lotte
heiKo,
1. formlos schriftlich für den BRV oder mündlich vor dem Gremium in einer ordentlichen Sitzung. 2. nein. 3. so wie Ihr auch andere Dinge mitteilt.
Erstellt am 03.12.2007 um 21:05 Uhr von Mona-Lisa
@majo,
so ganz nebenbei bemerkt.......
Eine Bekanntmachung für die Kollegen am "schwarzen Brett", was es für Veränderungen im Betriebsratsgremium gegeben hat, wäre auch kein Fehler! ;-)
Erstellt am 04.12.2007 um 14:13 Uhr von Frank B