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Schutz sachkundiger Arbeitnehmer gemäss BetrVG

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

sachkundige Arbeitnehmer nach §80 BetrVG sind gegen Benachteiligung geschützt gemäss §78 BetrVG.

Somit identisch wie Betriebsräte.

ABER: Trifft das auch für den (nachwirkenden) Kündigungsschutz zu, wie ihn Betriebsräte haben?

Und wie immer....wo stehts geschrieben?

Danke!!

4.54702

Community-Antworten (2)

L
Lotte

03.12.2007 um 18:39 Uhr

betriebsratten, hilft hier nicht der §75 BetrVG?

P
paula

03.12.2007 um 20:23 Uhr

einen Kündigungsschutz gibt es nicht. Sonst hätte der Gesetzgeber das schon ins Gesetz schreiben müssen

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