Liebe KollegInnen,

sachkundige Arbeitnehmer nach §80 BetrVG sind gegen Benachteiligung geschützt gemäss §78 BetrVG.

Somit identisch wie Betriebsräte.

ABER: Trifft das auch für den (nachwirkenden) Kündigungsschutz zu, wie ihn Betriebsräte haben?

Und wie immer....wo stehts geschrieben?

Danke!!