sachkundige Arbeitnehmer nach §80 BetrVG sind gegen Benachteiligung geschützt gemäss §78 BetrVG.
Somit identisch wie Betriebsräte.
ABER: Trifft das auch für den (nachwirkenden) Kündigungsschutz zu, wie ihn Betriebsräte haben?
Und wie immer....wo stehts geschrieben?
Danke!!
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten