Schutz sachkundiger Arbeitnehmer gemäss BetrVG
Liebe KollegInnen,
sachkundige Arbeitnehmer nach §80 BetrVG sind gegen Benachteiligung geschützt gemäss §78 BetrVG.
Somit identisch wie Betriebsräte.
ABER: Trifft das auch für den (nachwirkenden) Kündigungsschutz zu, wie ihn Betriebsräte haben?
Und wie immer....wo stehts geschrieben?
Danke!!
Community-Antworten (2)
03.12.2007 um 18:39 Uhr
betriebsratten, hilft hier nicht der §75 BetrVG?
03.12.2007 um 20:23 Uhr
einen Kündigungsschutz gibt es nicht. Sonst hätte der Gesetzgeber das schon ins Gesetz schreiben müssen
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