Arbeitnehmer kündigt - muss BR angehört werden
Hallo zusammen,
soll der Betriebsrat angehört werden, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt?
Soll der Arbeitgeber den Betriebsrat darüber informieren, dass Arbeitnehmer kündigen, und wenn ja wann und in welchem Umfang?
Vielen Dank im Voraus
Janin
Community-Antworten (1)
03.12.2007 um 10:43 Uhr
Hallo janin,
wenn AN von sich aus kündigen, muss der AG den Betriebsrat weder informieren noch anhören. Das heisst aber nicht, dass eine Info an den Betriebsrat verboten wäre.
Bei uns gibt es in solchen Fällen eine kurze Info per E-Mail an die gesamte Belegschaft, sofern der AN, der gekündigt hat, dem nicht widerspricht.
Gruß khel
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