Unternehmer kündigt etwas seltsam BR habe zugestimmt was nicht stimmt - was kann der BR tun?
Unternehmer kündigt Arbeitnehmer mit dem Hinweis Betriebsrat wurde angehört und nach sozial Auswahl keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.
Problem ist nur ich wurde nie gehört oder habe mitbestimmt zu irgendwas . Na ja man kanns ja probieren. Ist leider nur wieder ein Akt in unserer Betriebsübernahme . Ich gehe eh von einer Unwirksamkeit der Kündigung aus.
Frage : Wie sieht die rechtliche Seite bei so einer Behauptung aus ?
Bin eh schon Dauergast bei der Gewerkschaft würde mich aber trotzdem über Antworten freuen.
Community-Antworten (1)
08.09.2006 um 07:53 Uhr
HAllo Indigo, du hast Recht. Eine Kündigung ohne Anhörung des BR ist unwirksam. Der MA soll KSch-Klage innerhalb der 3 Wochenfrist einreichen. Der Rest wird dann vor Gericht entschieden.
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