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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstundenstatistik in der KLINIK

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter und einen schönen 1.Advent,

hatte in den letzten Tagen im Forum die Frage nach dem Anfordern einer Überstundenstatistik gestellt, und eine Antwort bekommen, mit dem Hinweis dass der Anspruch nur besteht falls der AG solch eine Statistik führe. Kann mir jemand helfen dabei, mit einem Urteil oder Link dazu? :-) Unser AG, besser noch unsere VL (Verwaltungsleiterin) hat dies abgelehnt mit der Aussage...(lapidar): für den BR wird sie nicht extra solch eine Statitik anlegen.- Vielleicht hat ja jemand eine zündende Idee wie man an eine solche Statitik kommt. Meiner Meinung nach muss es diese Statistik ja geben, weil irgendwer muss ja die Zuschläge am Monatsende berechnen?

Bitte um Hilfe!!!! DANKE

7.24707

Community-Antworten (7)

K
Kölner

02.12.2007 um 11:10 Uhr

@klinik § 16 ArbZG hilft Dir weiter. Da sind sind die Pflichten des AG deutlich benannt!

K
klinik

02.12.2007 um 11:53 Uhr

Hab ich gelesen. Danke für die Fleißarbeit am 1.Advent. - Sag mal Kölner hättest Du in irgendeiner Ecke deines PC's noch ein Urteil oder einen Link mit Praxisangaben. Dank Dir

I
Immie

02.12.2007 um 12:16 Uhr

@klinik BAG vom 06.05.03 1 ARB 13/02 LAG Frankfurt vom 18.03.80,AuR81, 30 ArbG Detmold vom 14.09.89 3 BV 21/89 ArbG Stuttgart vom 04.08.93 AuR 94,201 BAG vom 06.05.03 AuR 04,70 BAG vom 03.05.94 AuR 94,239

K
klinik

02.12.2007 um 12:54 Uhr

Danke Immi,

danke für die Fleißarbeit. Meines Wissens nach kann ich aber im Internet nur Urteile ab 2003/2002 einsehen. Alles was vorher war wird nicht angezeigt. Hast Du eine Idee wie ich an den Text, noch besser Volltext herankomme- oder durch deine Hilfe? ;-)) Danke im Voraus

I
Immie

02.12.2007 um 15:26 Uhr

@klinik HM, lass doch einen AG suchen... Schreibe einen netten Brief, Bezug nehmend §16 Abs 2 Arbeitszeitgesetz, die Urteile dazu...

F
Frosch

02.12.2007 um 17:31 Uhr

Wenn du aber selber willst, Anwalt beauftragen, ergo Kosten verursachen. Manch AG wird schnell weich wenn er hört er soll für irgendwas schon wieder zahlen. Der RA sucht dir die entsprechenden Urteile sicher gerne raus

K
klinik

03.12.2007 um 08:01 Uhr

Guten Morgen,

hab gerade eure Beiträge gelesen. Vielen Dank für eure Arbeit.

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