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Sitzungen des BR

D1
Daimon 11454
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, liebe Kolleginnen, zu Betriebsrats-Sitzungen wird meine Vorsitzender (SBV) regelmäßig eingeladen. Habe ich das Recht, als stellvertr. SBV bei Abwesentheit meines Vorsitzenden daran teilzunehmen? Besser formuliert, muss ich "eingeladen" werden????

Daimon 11454

11.12204

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

01.12.2007 um 20:42 Uhr

@Daimon11454, als stellvertretender SBV hast du das Recht, bei Verhinderung des SBV an den Sitzungen teilzunehmen.

§ 29 BetrVG DKK, III. Die weiteren Sitzungen des Betriebsrats RN. 23

DAH
Der alte Heini

01.12.2007 um 21:16 Uhr

Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß § 29 (2) BetrVG zu jeder Betriebsratssitzung einzuladen. Du MUSST also eingeladen werden.

M
Mona-Lisa

01.12.2007 um 21:25 Uhr

@alter Heini, doppelt gemoppelt? :-))

I
Immie

01.12.2007 um 21:28 Uhr

...hält halt besser;-))

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