Sitzungen des BR
Hallo Kollegen, liebe Kolleginnen, zu Betriebsrats-Sitzungen wird meine Vorsitzender (SBV) regelmäßig eingeladen. Habe ich das Recht, als stellvertr. SBV bei Abwesentheit meines Vorsitzenden daran teilzunehmen? Besser formuliert, muss ich "eingeladen" werden????
Daimon 11454
Community-Antworten (4)
01.12.2007 um 20:42 Uhr
@Daimon11454, als stellvertretender SBV hast du das Recht, bei Verhinderung des SBV an den Sitzungen teilzunehmen.
§ 29 BetrVG DKK, III. Die weiteren Sitzungen des Betriebsrats RN. 23
01.12.2007 um 21:16 Uhr
Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß § 29 (2) BetrVG zu jeder Betriebsratssitzung einzuladen. Du MUSST also eingeladen werden.
01.12.2007 um 21:25 Uhr
@alter Heini, doppelt gemoppelt? :-))
01.12.2007 um 21:28 Uhr
...hält halt besser;-))
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