Verlängerung der Erprobungszeit dem BR melden?
Hallo Zusammen,
hoffe sehr, dass Ihr mir weiter helfen könnt.
Ich bin nun seit 7 Jahren im Unternehmen. Im August 06 hat mir der Geschäftsführer einen neuen Job angeboten, da ein Kollege in Rente gegangen ist. Er war der Meinung, dass es kein andere im Hause machen kann. Wie üblich in unserem Unternehmen, wurde eine Erpobungszeit von 6 Monaten vereinbart. Unser Personalleiter ist Anwalt.
Während der Erprobungszeit hatte ich eine große Auseinandersetzung mit meinem Bereichsleiter. Es ging um Falschaussagen und Verleitung zu einer Straftat. In allen Drei Fällen, habe ich viel hinnehmen müssen, auch die Aussage, das ich ein Terrorist sei. Der Personalleiter hat nichts dagegen unternommen. Allerdings wurde ich einer anderen Abteilung unterstellt. Aufgrund dieser Situation, wurde die Erprobungszeit nochmal um 3 Monate Verlängert, da der Neue Al der erst Seit Feb07 im Unternehmen ist mich kennen lernen wollte. Wie es so im Leben ist kam der nächste Stress. Der Mann hat es nicht so mit der Wahrheit und sein Benehmen gegenüber andere Personen ist absolut schlecht. Deshalb war er auch einigemale beim Personaleiter. Aufgrund der Auseinandersetzung wurde meine Erprobungszeit noch mal verlängert und diese nochmal da ich Urlaub hatte und im Ulaub erkrankt war.
Zum Schluss. Ich habe die Erprobungszeit nicht bestanden, weil ich meine Jobs nicht zur Zufriedenheit des AL ausgeführt hätte. Das er lügt interessiert keinen. Die Verlängerungen der Erprobungszeiten wurde nicht dem BR mitgeteilt. Nur auf Aufforderung des BR wurde ihm mitgeteilt, dass ich die Erprobungszeit nicht bestanden haben und verstetzt werde. Bleibe aber in der Abteilung. Mein Gehalt wird auf den Betrag Dezember 06 gekürzt.
Frage; Kann ich Einspruch mit dem BR erheben, wegen Verfahrensfehler? Können sie mir weiter das Gehalt Kürzen? Besitzstandregelung?
Würde mich freuen wenn Ihr mir weiter helfen würdet.
Merci
Micha
Community-Antworten (1)
30.11.2007 um 19:17 Uhr
@Kelte65 Du kannst Dich m.E. nur über ein Arbeitsgericht wehren.
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