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Muss AG alle Kosten tragen, wenn nicht anders vereinbart

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Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, ist der Arbeitgeber bei Schulungsveranstaltungen wie z.Bsp. Exelschulung verpflichtet, Arbeitnehmern die Teilzeit arbeiten bei einer Schulungsveranstltung die 7,8Std dauert auch 7,8 Std. ins Zeitkonto zu schreiben oder darf er dies auf die Vertraglich festgelegte Arbeitszeit kürzen und den Rest an Zeit in die Verantwortung der Mitarbeiter legen. (wie ist Dein Teil der Schulungsmaßnahme). Es gibt bei uns im Unternehmen keine Regelung für solche Maßnahmen. Vollzeitmitarbeiter brauchen nichts einzubringen auch keine Zeit die nicht vergütet wird.

Gruss

Baehr6

5.87701

Community-Antworten (1)

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Immie

30.11.2007 um 20:33 Uhr

@Baehr6 Wenn der AG für die MA Schulungveranstaltungen anordnet, warum soll dann ein Teilzeit MA dies in seiner Freizeit machen? Teilzeit-und Befristunggesetz §10 Aus-und Weiterbildung...danach hat der AG Sorge zu tragen das auch teilzeitbesch. AN teilnehmen können...

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