Erstellt am 02.07.2019 um 18:51 Uhr von celestro
kannst Du das etwas näher erläutern? Wird dem BR die personelle Maßnahme per E-Mail zur Anhörung gebracht? Oder wird der AN per E-Mail darüber informiert? Oder was sonst?
Erstellt am 03.07.2019 um 07:09 Uhr von Erbsenzähler
Natürlich, solange der Datenschutz gewährleistet ist.
Warum sollte es nicht rechtens sein solange alle Infos/Unterlagen dabei sind?
Erstellt am 03.07.2019 um 11:01 Uhr von AndreasHH
Rechtens ja, sofern die Form und Inhalt ausreichend sind
ABER
wir haben unserem AG schriftlich eine "Geschäftszeit" mitgeteilt, in der das Postfach
überwacht/bearbeitet wird.
Unser AG war nämlich der Meinung, auch um 21.00 Uhr zugestellte Anhörungen gelten als an diesem Tage zugegangen.
Erstellt am 03.07.2019 um 18:20 Uhr von Pickel
"wir haben unserem AG schriftlich eine "Geschäftszeit" mitgeteilt, in der das Postfach
überwacht/bearbeitet wird."
Nur weil ein BR beschließt ab Zeitpunkt X nicht mehr ins Postfach zu sehen verlängert sich keine Frist.
Solange empfangsberechtigte BRM im Betrieb sind wird man die Unterlagen für den Tag als zugegangen werten müssen. Es sei denn der AG lässt sich auf das Spiel offiziell ein,
Erstellt am 04.07.2019 um 00:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"Solange empfangsberechtigte BRM im Betrieb sind wird man die Unterlagen für den Tag als zugegangen werten müssen."
OMG! Welch ein Unsinn wieder mal von Dir!