Personelle maßnahme
Personelle maßnahme per e-mail , ist das rechtens ?
Community-Antworten (5)
02.07.2019 um 20:51 Uhr
kannst Du das etwas näher erläutern? Wird dem BR die personelle Maßnahme per E-Mail zur Anhörung gebracht? Oder wird der AN per E-Mail darüber informiert? Oder was sonst?
03.07.2019 um 09:09 Uhr
Natürlich, solange der Datenschutz gewährleistet ist. Warum sollte es nicht rechtens sein solange alle Infos/Unterlagen dabei sind?
03.07.2019 um 13:01 Uhr
Rechtens ja, sofern die Form und Inhalt ausreichend sind ABER wir haben unserem AG schriftlich eine "Geschäftszeit" mitgeteilt, in der das Postfach überwacht/bearbeitet wird. Unser AG war nämlich der Meinung, auch um 21.00 Uhr zugestellte Anhörungen gelten als an diesem Tage zugegangen.
03.07.2019 um 20:20 Uhr
"wir haben unserem AG schriftlich eine "Geschäftszeit" mitgeteilt, in der das Postfach überwacht/bearbeitet wird."
Nur weil ein BR beschließt ab Zeitpunkt X nicht mehr ins Postfach zu sehen verlängert sich keine Frist. Solange empfangsberechtigte BRM im Betrieb sind wird man die Unterlagen für den Tag als zugegangen werten müssen. Es sei denn der AG lässt sich auf das Spiel offiziell ein,
04.07.2019 um 02:46 Uhr
Zitat (Pickel): "Solange empfangsberechtigte BRM im Betrieb sind wird man die Unterlagen für den Tag als zugegangen werten müssen."
OMG! Welch ein Unsinn wieder mal von Dir!
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