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Personelle maßnahme

B
balkes
Jul 2019 bearbeitet

Personelle maßnahme per e-mail , ist das rechtens ?

34005

Community-Antworten (5)

C
celestro

02.07.2019 um 20:51 Uhr

kannst Du das etwas näher erläutern? Wird dem BR die personelle Maßnahme per E-Mail zur Anhörung gebracht? Oder wird der AN per E-Mail darüber informiert? Oder was sonst?

E
Erbsenzähler

03.07.2019 um 09:09 Uhr

Natürlich, solange der Datenschutz gewährleistet ist. Warum sollte es nicht rechtens sein solange alle Infos/Unterlagen dabei sind?

A
AndreasHH

03.07.2019 um 13:01 Uhr

Rechtens ja, sofern die Form und Inhalt ausreichend sind ABER wir haben unserem AG schriftlich eine "Geschäftszeit" mitgeteilt, in der das Postfach überwacht/bearbeitet wird. Unser AG war nämlich der Meinung, auch um 21.00 Uhr zugestellte Anhörungen gelten als an diesem Tage zugegangen.

P
Pickel

03.07.2019 um 20:20 Uhr

"wir haben unserem AG schriftlich eine "Geschäftszeit" mitgeteilt, in der das Postfach überwacht/bearbeitet wird."

Nur weil ein BR beschließt ab Zeitpunkt X nicht mehr ins Postfach zu sehen verlängert sich keine Frist. Solange empfangsberechtigte BRM im Betrieb sind wird man die Unterlagen für den Tag als zugegangen werten müssen. Es sei denn der AG lässt sich auf das Spiel offiziell ein,

P
Pjöööng

04.07.2019 um 02:46 Uhr

Zitat (Pickel): "Solange empfangsberechtigte BRM im Betrieb sind wird man die Unterlagen für den Tag als zugegangen werten müssen."

OMG! Welch ein Unsinn wieder mal von Dir!

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