Erstellt am 30.11.2007 um 15:04 Uhr von pit47
Hallo Pappermann,
nein, der § 78a BetVG gilt nur für Azubis.
Erstellt am 30.11.2007 um 17:16 Uhr von Pappermann
Gibt es denn sonst irgendwelche Möglichkeiten, einen Beschäftigten der in der JAV Mitglied ist, aus besonderen Gründen weiterbeschäftigen zu können?
Erstellt am 03.12.2007 um 23:07 Uhr von Paffe
Hallo,
nein hat du leider nicht. Wenn dein Zeitvertrag ausläuft, läuft dieser aus ungeachtet von BR oder JAV arbeit.