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Weiterbeschäftigung JAV Mitglied

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Pappermann
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin seit diesem Jahr ordentliches Mitglid der JAV. Die Wahl war lediglich wenige Woche nach der Beendigung meiner Berufsausbildung. Zuvor hatte ich bereits den Vertrag für eine Beschäftigungsbrücke (6 Monate) unterzeichnet, da ich bis dato nicht wusste ob ich gewählt werde. Habe ich rechtliche Möglichkeiten einen Antrag zu stellen, der eine Weiterbeschäftigung auf unbestimmte Zeit beabsichtig?

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Community-Antworten (3)

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pit47

30.11.2007 um 16:04 Uhr

Hallo Pappermann,

nein, der § 78a BetVG gilt nur für Azubis.

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Pappermann

30.11.2007 um 18:16 Uhr

Gibt es denn sonst irgendwelche Möglichkeiten, einen Beschäftigten der in der JAV Mitglied ist, aus besonderen Gründen weiterbeschäftigen zu können?

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Paffe

04.12.2007 um 00:07 Uhr

Hallo,

nein hat du leider nicht. Wenn dein Zeitvertrag ausläuft, läuft dieser aus ungeachtet von BR oder JAV arbeit.

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