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Zeitweilige Versetzung (5 Wochen)- weit geht unsere Mitbestimmung, da uns der AG nicht unterrichtet hat?

BIN
BR in Not
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade folgendes Problem: Ein Kollege von uns, soll für ca. 4 bis 5 Wochen an unser Hauptwerk (ca.55 Km entfernt) ausgeliehen werden. Kann der Arbeitgeber in zwingen seine Arbeit dort anzutreten? Und wie weit geht unsere Mitbestimmung, da uns der AG nicht unterrichtet hat ?

Vielen Dank und viele Grüsse BR in Not

4.21301

Community-Antworten (1)

P
pit47

30.11.2007 um 08:51 Uhr

Hallo BR in Not, Mitbestimmung nach § 95 Abs. 3 und § 99 BetrVG.

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