Zeitweilige Versetzung (5 Wochen)- weit geht unsere Mitbestimmung, da uns der AG nicht unterrichtet hat?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade folgendes Problem: Ein Kollege von uns, soll für ca. 4 bis 5 Wochen an unser Hauptwerk (ca.55 Km entfernt) ausgeliehen werden. Kann der Arbeitgeber in zwingen seine Arbeit dort anzutreten? Und wie weit geht unsere Mitbestimmung, da uns der AG nicht unterrichtet hat ?
Vielen Dank und viele Grüsse BR in Not
Community-Antworten (1)
30.11.2007 um 08:51 Uhr
Hallo BR in Not, Mitbestimmung nach § 95 Abs. 3 und § 99 BetrVG.
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