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Änderungskündigung von Voll auf Teilzeit - darf die Arbeitszeit im neuen Vertrag flexibel angesetzt werden?

B
Brede17
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal,

Habe eine Frage: Darf bei einer Änderungskündigung von Vollzeit auf Teilzeit die Arbeitszeit im neuen Vertrag flexibel angesetzt werden, d.h. in meinem Fall zwischen 120 und 140 Stunden oder muß die Arbeitszeit genau definiert werden ?

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Community-Antworten (2)

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Kölner

30.11.2007 um 09:26 Uhr

@Brede17 Sie darft flexibel sein! KAPOVAZ nennte man das dann.

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Werner

30.11.2007 um 10:14 Uhr

Hallo Brede17, zur Erklärung des Beitrags von Kölner: Die sog. Kapovazabrede ist die Vereinbarung einer variablen Lage der Arbeitzeit im Rahmen eines vorbestimmten Bezugszeitraums bei festgeschriebenem Arbeitsumfang. Während die Dauer der Arbeitszeit hier für den Bezugszeitraum feststeht, steht die Verteilung unter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden also nicht bereits vertraglich festgelegt, sondern hängen von dem Abruf des Arbeitgebers ab. Gesetzlich geregelt ist dies in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

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