Erstellt am 02.07.2019 um 09:09 Uhr von BRSB
hallo,
gibt es keinen Vertreter? Ansonsten würde ich es so mache wie du es vorgeschlagen hast!
Erstellt am 02.07.2019 um 09:18 Uhr von moreno
,,>> Falls Sie die Anwesenheit des BR beim Personalgespräch wünschen, teilen Sie dies der GF mit, damit das Gespräch erst nach der Rückkehr des BR durchgeführt wird. ,,
diese Verweigerung kann zu Abmahnungen und Kündigungen führen!
Erstellt am 02.07.2019 um 09:51 Uhr von imebro
"diese Verweigerung kann zu Abmahnungen und Kündigungen führen!"
...wieso das?
Gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 hat doch der AN das Recht, den BR hinzuzuziehen - oder sehe ich das falsch?
Es gibt übrigens keinen Vertreter. Das wollte hier leider Niemand machen und dafür gibt es auch entsprechende Gründe.
Gruß
imebro
Erstellt am 02.07.2019 um 09:54 Uhr von Pjöööng
Er kann nicht "den BR", sondern "ein Mitglied des BR" hinzuziehen, was aber bei Euch keinen wesentlichen Unterschied macht.
Ist aber kein BRM greifbar dann funktioniert das faktisch nicht.
Erstellt am 02.07.2019 um 09:58 Uhr von imebro
...danke... aber was möchtest Du damit aussagen? ;-)
Wie sieht es mit meinem vorherigen Post aus in Bezug auf § 82 Abs. 2 Satz 2?
Gruß
imebro
Erstellt am 02.07.2019 um 10:04 Uhr von moreno
Es gibt kein generelles Recht ein BRM bei einem Personalgespräch dabei zu haben! Dieses Recht bezieht sich nur auf bestimmte Themen die im BetrVG in den §81 bis 84 geregelt sind.
Erstellt am 02.07.2019 um 10:10 Uhr von imebro
...ja genau, denn im § 82 Abs. 2 steht ja deutlich:
"...die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden." Also ein Personalgespräch!!
Und dann im Satz 2:
"Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."
Daraus würde sich ja dann ein Recht auf Hinzuziehung ergeben.
Und genau darüber könnte (müßte) ich die Belegschaft ja dann informieren... oder muss ich das nicht?
LG
imebro
Erstellt am 02.07.2019 um 10:29 Uhr von wdliss
"Wie sieht es mit meinem vorherigen Post aus in Bezug auf § 82 Abs. 2 Satz 2?"
Wenn kein BRM verfügbar ist kann man auch keins hinzuziehen. Du kannst ja z.B. kaum einen AG Personalgespräche untersagen nur weil das einzige BRM gerade mal für nen Jahr in Elternzeit ist z.B.
Klär das lieber vorab mit dem AG.
Erstellt am 02.07.2019 um 10:39 Uhr von imebro
Das sehe ich genauso...
Aber wenn es um das hier geht (§ 82 Abs. 2):
"...die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden."
Ich könnte den MitarbeiterInnen also in einer Rundmail mitteilen, dass Sie den Rest des Personalgespräches unter Hinzuziehung des BR verlangen könnten, sobald es um dieses Thema geht... Immerhin handelt es sich ja um ein Recht gem. BetrVG.
Gruß
imebro
Erstellt am 02.07.2019 um 10:56 Uhr von Kjarrigan
Ich versteh immer nicht, warum so viele Leute Angst vor einem Personalgespräch haben.
Wenn man ein paar Punkte beachtet - nichts unterschreiben (außer erhalten am) nichts oder wenig zu Vorwürfen aussagen und sich Bedenkzeit erbeten (eine Nacht drüber schlafen) bevor irgendwas entschieden wird - dann sind das doch ganz normale GesprächeMan hört sich an was der Chef will und gut ist.
Danach kann man immer noch einen BR oder Anwalt oder Bekannten fragen.
Erstellt am 02.07.2019 um 11:03 Uhr von imebro
@ Kjarrigan:
Es geht ja auch nur darum, den MitarbeiterInnen die Möglichkeit zu geben, den BR hinzuzuziehen, was ja nach dem Gesetz auch möglich ist.
LG
imebro
Erstellt am 02.07.2019 um 11:11 Uhr von moreno
Also Imebro lese Dir doch dies mal durch.
BAG, Beschluß vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03
Erstellt am 02.07.2019 um 12:12 Uhr von Pickel
imebro, wenn Moreno schon arbeitgeberfreundlich argumentiert sollte man das ernst nehmen.
Der MA kann verlangen ein BRM zu einem Gespräch (sofern verfügbar) hinzuzuziehen. Der MA kann nicht verlangen das Gespräch zu vertagen bis das BRM vor Ort ist.
Wenn das Gespräch terminiert ist und kein BRM zugegen läuft der Anspruch auf Hinzuziehung nunmal ins Leere.
Davon ab: Ich halte es für dumm, vorab für die Gespräche eine Angstkulisse aufzubauen, dass ein BRM dabei sein müsste.
Erstellt am 02.07.2019 um 12:38 Uhr von imebro
@ Pickel:
Vielen Dank für Deine Infos.
Aber von einer "Angstkulisse" zu schreiben, nur weil ich meine Pflichten als BR ernst nehme und die Belegschaft informieren möchte, finde ich schon recht übertrieben.
Und das "dumm" möchte ich mir sehr deutlich verbitten!!
LG
imebro
Erstellt am 02.07.2019 um 13:43 Uhr von Kratzbürste
Ich sehe keine Beschränkungen auf bestimmte Paragraphen. Es geht um Leistung, Beurteilung und Entwicklung des AN - und dazu kann der BR hinzugezogen werden.
Offenbar handelt es sich ja hier um vom AG vorgeplante Gespräche. Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) sehe ich es als ein "noch go" an, wenn der AG die Termine wissentlich so legt, dass der BR nicht da ist.
Erstellt am 02.07.2019 um 14:37 Uhr von imebro
OK.
Ich danke Euch für die Hilfe.
Thema ist somit gelöst.
Habe eben entsprechende Gespräche geführt...
Gruß
imebro
Erstellt am 02.07.2019 um 18:56 Uhr von celestro
"Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) sehe ich es als ein "noch go" an, wenn der AG die Termine wissentlich so legt, dass der BR nicht da ist."
sollte hooffentlich "no go" heißen ... was das genaue Gegenteil wäre. :-D