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Personalgespräche mit der Belegschaft, während Betriebsrat im Urlaub ist

I
imebro
Jul 2019 bearbeitet

Guten Tag liebe Forenuser,

wir sind ein Kleinbetrieb mit knapp 15 Personen und daher einem 1-köpfigen BR. Nun sollen Personalgespräche stattfinden, während der BR sich in einer 5-wöchigen Reha befindet.

Darf das so überhaupt sein? Und wenn ja... sollte man als BR die Belegschaft ggf. in diesem Falle wie folgt informieren?

Falls Sie die Anwesenheit des BR beim Personalgespräch wünschen, teilen Sie dies der GF mit, damit das Gespräch erst nach der Rückkehr des BR durchgeführt wird. <<

Oder wie würdet Ihr das machen?

Danke und Gruß, imebro

958017

Community-Antworten (17)

B
BRSB

02.07.2019 um 11:09 Uhr

hallo, gibt es keinen Vertreter? Ansonsten würde ich es so mache wie du es vorgeschlagen hast!

M
Moreno

02.07.2019 um 11:18 Uhr

,,>> Falls Sie die Anwesenheit des BR beim Personalgespräch wünschen, teilen Sie dies der GF mit, damit das Gespräch erst nach der Rückkehr des BR durchgeführt wird. ,,

diese Verweigerung kann zu Abmahnungen und Kündigungen führen!

I
imebro

02.07.2019 um 11:51 Uhr

"diese Verweigerung kann zu Abmahnungen und Kündigungen führen!"

...wieso das? Gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 hat doch der AN das Recht, den BR hinzuzuziehen - oder sehe ich das falsch?

Es gibt übrigens keinen Vertreter. Das wollte hier leider Niemand machen und dafür gibt es auch entsprechende Gründe.

Gruß imebro

P
Pjöööng

02.07.2019 um 11:54 Uhr

Er kann nicht "den BR", sondern "ein Mitglied des BR" hinzuziehen, was aber bei Euch keinen wesentlichen Unterschied macht.

Ist aber kein BRM greifbar dann funktioniert das faktisch nicht.

I
imebro

02.07.2019 um 11:58 Uhr

...danke... aber was möchtest Du damit aussagen? ;-)

Wie sieht es mit meinem vorherigen Post aus in Bezug auf § 82 Abs. 2 Satz 2?

Gruß imebro

M
Moreno

02.07.2019 um 12:04 Uhr

Es gibt kein generelles Recht ein BRM bei einem Personalgespräch dabei zu haben! Dieses Recht bezieht sich nur auf bestimmte Themen die im BetrVG in den §81 bis 84 geregelt sind.

I
imebro

02.07.2019 um 12:10 Uhr

...ja genau, denn im § 82 Abs. 2 steht ja deutlich:

"...die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden." Also ein Personalgespräch!!

Und dann im Satz 2: "Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."

Daraus würde sich ja dann ein Recht auf Hinzuziehung ergeben.

Und genau darüber könnte (müßte) ich die Belegschaft ja dann informieren... oder muss ich das nicht?

LG imebro

W
wdliss

02.07.2019 um 12:29 Uhr

"Wie sieht es mit meinem vorherigen Post aus in Bezug auf § 82 Abs. 2 Satz 2?" Wenn kein BRM verfügbar ist kann man auch keins hinzuziehen. Du kannst ja z.B. kaum einen AG Personalgespräche untersagen nur weil das einzige BRM gerade mal für nen Jahr in Elternzeit ist z.B. Klär das lieber vorab mit dem AG.

I
imebro

02.07.2019 um 12:39 Uhr

Das sehe ich genauso...

Aber wenn es um das hier geht (§ 82 Abs. 2):

"...die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden."

Ich könnte den MitarbeiterInnen also in einer Rundmail mitteilen, dass Sie den Rest des Personalgespräches unter Hinzuziehung des BR verlangen könnten, sobald es um dieses Thema geht... Immerhin handelt es sich ja um ein Recht gem. BetrVG.

Gruß

imebro

K
Kjarrigan

02.07.2019 um 12:56 Uhr

Ich versteh immer nicht, warum so viele Leute Angst vor einem Personalgespräch haben. Wenn man ein paar Punkte beachtet - nichts unterschreiben (außer erhalten am) nichts oder wenig zu Vorwürfen aussagen und sich Bedenkzeit erbeten (eine Nacht drüber schlafen) bevor irgendwas entschieden wird - dann sind das doch ganz normale GesprächeMan hört sich an was der Chef will und gut ist. Danach kann man immer noch einen BR oder Anwalt oder Bekannten fragen.

I
imebro

02.07.2019 um 13:03 Uhr

@ Kjarrigan:

Es geht ja auch nur darum, den MitarbeiterInnen die Möglichkeit zu geben, den BR hinzuzuziehen, was ja nach dem Gesetz auch möglich ist.

LG imebro

M
Moreno

02.07.2019 um 13:11 Uhr

Also Imebro lese Dir doch dies mal durch. BAG, Beschluß vom 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

P
Pickel

02.07.2019 um 14:12 Uhr

imebro, wenn Moreno schon arbeitgeberfreundlich argumentiert sollte man das ernst nehmen.

Der MA kann verlangen ein BRM zu einem Gespräch (sofern verfügbar) hinzuzuziehen. Der MA kann nicht verlangen das Gespräch zu vertagen bis das BRM vor Ort ist.

Wenn das Gespräch terminiert ist und kein BRM zugegen läuft der Anspruch auf Hinzuziehung nunmal ins Leere.

Davon ab: Ich halte es für dumm, vorab für die Gespräche eine Angstkulisse aufzubauen, dass ein BRM dabei sein müsste.

I
imebro

02.07.2019 um 14:38 Uhr

@ Pickel:

Vielen Dank für Deine Infos.

Aber von einer "Angstkulisse" zu schreiben, nur weil ich meine Pflichten als BR ernst nehme und die Belegschaft informieren möchte, finde ich schon recht übertrieben.

Und das "dumm" möchte ich mir sehr deutlich verbitten!!

LG imebro

K
kratzbürste

02.07.2019 um 15:43 Uhr

Ich sehe keine Beschränkungen auf bestimmte Paragraphen. Es geht um Leistung, Beurteilung und Entwicklung des AN - und dazu kann der BR hinzugezogen werden.

Offenbar handelt es sich ja hier um vom AG vorgeplante Gespräche. Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) sehe ich es als ein "noch go" an, wenn der AG die Termine wissentlich so legt, dass der BR nicht da ist.

I
imebro

02.07.2019 um 16:37 Uhr

OK. Ich danke Euch für die Hilfe. Thema ist somit gelöst. Habe eben entsprechende Gespräche geführt...

Gruß imebro

C
celestro

02.07.2019 um 20:56 Uhr

"Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) sehe ich es als ein "noch go" an, wenn der AG die Termine wissentlich so legt, dass der BR nicht da ist."

sollte hooffentlich "no go" heißen ... was das genaue Gegenteil wäre. :-D

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