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Tätigkeitsbeschreibung - Recht des BR, nachträglich eine Tätigkeitsbeschreibung für bereits langjährig beschäftigte MA einzufordern?

R
Rotzlöffel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in letzter Zeit häufen sich die Anträge von Umgruppierungen. Von vielen älteren MA liegen uns keine Arbeitsplatz bzw. Tatigkeitsbeschreibungen vor. Leider habe ich noch keine klärende Antwort hier finden können und daher möchte ich wissen, ob es ein Recht darauf gibt, nachträglich eine Tätigkeitsbeschreibung für bereits langjährig beschäftigte Mitarbeiter einzufordern? Bei Neueinstellungen geschieht dies bereits. Ich meine sogar mal gelesen zu haben, dass es hierfür sogar eine EU-Vorgabe und ein Musterformular gibt.

Unser AG ist nicht Tarifgebunden!

Für eine klare und unmißverständliche Antwort bedanke ich mich schon jetzt.

Freundliche Grüße

PS: Ja, der Nick ist aus meiner Kindergartenzeit! ;-)

3.84201

Community-Antworten (1)

P
pirat

28.11.2007 um 20:36 Uhr

@Rotzlöffel, ...eine Tätigkeitsbeschreibung für bereits langjährig beschäftigte Mitarbeiter einzufordern? .... Tätigkeitsbeschreibungen dienen der Lohnfindung! ja!

Die Grundsätze der „Lohnfindung“ unterliegen der Mitbestimmung, z.B. Tätigkeitsbeschreibungen der Lohn, bzw. Gehaltsgruppe, Gehaltshöhe nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Auch die Festlegung einer Mindestdifferenz zwischen den Lohn, bzw. Gehaltsgruppen, z.B. in Prozent, unterliegt der Mitbestimmung, vgl. F.K.H.E. § 87 RdNr. 418, 20. Auflage.

lies mal.... http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/eingruppierung.php

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