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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abgruppierung Verkäufer =>> Warenauffüller = 25% weniger Lohn- woher krieg ich eine Tätigkeitsbeschreibung ?

M
maik412
Feb 2019 bearbeitet

Hallo! Ich bin BR in einem Einzelhandelsunternehmen. Nun sind die Leute auf der Fläche abgruppiert von Verkäufern zu Warenauffüllern. Ein echtes Problem habe ich eine Tätigkeitsbeschreibung für einen Warenauffüller zu bekommen. Weder in unserer Zentrale, noch von der ver.di konnte mir eine genauere Stellen- bzw Tätigkeitsbeschreibung zugesandt werden. Hintergrund ist natürlich der, wenn man den Leuten das Geld nimmt, sie abgruppiert zum Warenauffüller, was sind dann eigentlich Ihre "genauen Aufgaben", und ab wann handelt es sich schon wieder um kaufmännische Tätigkeiten? Z.B. Dispositionen und Beratung sind ja eindeutig kaufmännische Aufgaben, aber was ist mit Kundenaufträgen annehmen, Reperaturauftäge annehmen usw usw.

9.300011

Community-Antworten (11)

H
harald

11.10.2006 um 13:40 Uhr

es ist zu prüfen ob es sich hier um eine mitbestimmungspflichtige vesetzung handelt? kuck auch mal im betrvg unter eingruppierung nach. habs leider nicht zur hand

M
maik412

11.10.2006 um 13:50 Uhr

die leute wurden bereits abgruppiert. Da war noch ein anderer BR am wirken.

R
Rollie

11.10.2006 um 14:05 Uhr

Der AG kann nicht unbedingt einseitig eine Abgruppierung vornehmen.

Hier wäre zu prüfen, was auch arbeitsvertraglich vereinbart ist.

M
maik412

11.10.2006 um 15:21 Uhr

Ich möchte meine Frage hier nochmals konkretisieren. Die Leute sind abgruppiert, es gab einen SP/IA.

Nun macht sich der Unmut breit. Weniger Geld = weniger Arbeit !!!

Gibt es/ Hat jemand eine/n konkreten Stellenbeschreibung/ Tätigkeitsbeschreibung für die Tätigkeit eines Warenauffüllers, bzw steht irgendwo genau beschrieben, welche Tätigkeiten in dieser Gruppe erledigt werden müssen?

H
harald

11.10.2006 um 16:44 Uhr

anscheinend gibt es keine stellenbeschreibungen. versuche seit jahren eine für küchenhilfen zu griegen. arbeitamt usw. fehlanzeige. währe auch für tipps dankbar.

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x-force

11.10.2006 um 16:56 Uhr

wer entscheidet dann, welche Aufgabe ein "Warenauffüller" (gewerblich Angest.) zu erledigen hat, und welche nicht, weil sie schon wieder in den kaufmännischen BEreich fallen würden?

Z.B. Dispositionen, Kundenberatung usw usw

Wo verläuft der schmale Grat zwischen gewerblicher Tätigkeit als Warenauffüller und kaufmännischer Tätigkeit?

E
excalibur

13.10.2006 um 00:13 Uhr

Das Würde mich auch interressieren? Welche "genauen" Aufgaben hat ein Warenauffüller?

A
Akira

13.10.2006 um 00:52 Uhr

Hallo Allemal

Ist doch interessant was sich das Volk auf Führungsebene so alles an Berufsbezeichnungen einfallen lässt. Was ist ein Regaldesigner? Ja Warenauffüller ist das ein Beruf? Was an Können verlangt wird: sind Bilder deuten zu können um die jeweils richtigen Dosen ect.in das richtige Regal zu stellen, zwei gesunde Hände damit es schnell geht.

@maik412 Hast du dir einmal Gedanken gemacht über Fremdverräumung, da kommen MAs in deine Hütte die in einer Schnelligkeit Palette für Palette verräumen fürn Appel und Ei. Das fängt bei einem Betrag von 5.36€ für eine sortenreine Palette an.

Ne Mischpalette bringt da ein bischen mehr. Diese Leute haben auch nur ein kleines Zeitfenster um die Ware zu verräumen.( Regale auf zu füllen) Da passt doch die Tätigkeitsbezeichnung genau rein -Warenauffüller- Bist Du Dir sicher ob deine Kollegen über haupt noch Deine Kollegen sind?

Es klingt makaber. Ich weis

M
maik412

13.10.2006 um 09:50 Uhr

Ich bin BR, somit für arbeitsfördernde Maßnahmen, also mache ich mir keine Gedanken in Bezug auf Fremdverräumung.

Und ja ich bin mir sicher, das meine Kollegen meine Kollegen sind. Wir sind eine übersichtliche Zahl an Mitarbeitern. Der BR (ich) ist einköpfig.

B
Bernie

08.11.2006 um 21:27 Uhr

Kommessionierer = Auffüller ( Bei Lagerarbeittätigkeiten )

Klare Trennung von Büro und Lager erforderlich.

Das der Arbeitgeber auf Verlangen des BR`s eine Stellenbschreibung einzelner MA erstellt, würde mich wundern. Dazu gibt es keine gesetzliche Basis.

Erörtere die Stelle zusammen mit den Stelleninhabern nach folgenden Punkten :

  • Einsatzort
  • Einsatzziel
  • Einsatzaufgaben
  • Vorgesetztenverhältnis
  • Aktive und passive Stellenvertretungen
  • Fachliche Voraussetzung des einzelnen Stlleninhabers.

Dann hast du deine Stellenbschreibung ;-)

Gruss bernie

G
gobi

14.06.2007 um 12:01 Uhr

Kennzeichnend kann m. E. sein ob der MA eine beratende Tätigkeit ausübt. Beratung ist die typische Definition des Verkäufers. Achte mal auf Stellenangebote. Weitere Hilfe können ggf. bestehende Arbeitsverträge im Unternehmen sein

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