W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tätigkeitsbeschreibung in der Wählerliste

P
Pnummer77
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, Darf ich die Tätigkeitsbeschreibung neben dem Namen, Geschlecht und Geburtsdatum in der Wählerliste angeben?

Zusatzfrage: Muss ich einen ausgeschiedenen Mitarbeiter, bsbw. einen Leiharbeiter aus der Wählerliste entfernen, also neu aushängen? Oder können ausgeschiedene MA in der Wählerliste verbleiben. Danke.

19101

Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

01.04.2022 um 10:10 Uhr

Die Tätigkeitsbeschreibung dient zur Identifikation. Also wenn es z.B. "2 mal Herr Müller bei Euch gibt, damit man weiß Müller aus der Produktion und Müller aus der Verwaltung. Ja der Vorname hilft auch aber vielleicht heißen beide sogar Peter :)

Die Wählerliste lebt ja - weil wer ausscheidet oder hinzukommt und noch wahlberechtigt ist.

Ihre Antwort