Tätigkeitsbeschreibungen selbst verfassen??
Hallo, liebe Wissenden
eine Hauptabteilungsleiterin verlangt von Ihren Mitarbeitern in der Abteilung, eine Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen ( Originalzitat " ...wer was macht und wieviel Zeit man am Tag jeweils für die Tätigkeiten verwendet" Ende Zitat). Der BR hat die Meinung, das ein/e Mitarbeiter/in dies nicht machen muß, sondern das dies Aufgabe der Personalabteilung sei. Auch nach Rücksprache mit der Hauptabteilungsleiterin kam die Aussage von ihr, das sie in langen Jahren solch eine Stellen/Tätigkeitsbeschreibung noch nie gesehen habe. Soll man zulassen, das die Mitarbeiter eine solche Tätigkeitsbeschreibung selbst erstellen sollen? Nach welchem § könnte man ablehnen? Danke im voraus.
Community-Antworten (14)
20.08.2013 um 13:19 Uhr
@schlappe Ein BR kann ja nicht verhindern, dass ein AN aufschreibt, was er tagein tagaus macht und arbeitet. Ob daraus nachher eine Tätigkeitsbeschreibung wird, ist dann wieder ein anderes beschriebenes Blatt.
20.08.2013 um 13:33 Uhr
@Kölner Könnte es dem AN übel aufstossen, wenn er sich auf den Standpunkt stellt, das dies Aufgabe der PA sei und er sich weigert, eine Tätigkeitsbeschreibung zu erstellen? Meine Sorge ist, das AN hier etwas ausfüllen und der AG dann irgendwann denkt, wenn hier dieses und dort solches wegfällt, können wir X Mitarbeiter einsparen. Also sich die AN selbst rationalisieren. Klar ist, das die AN dies nicht machen wollen.
20.08.2013 um 13:45 Uhr
ja eine Weigerung kann ggf. negative Folgen haben
20.08.2013 um 13:54 Uhr
20.08.2013 um 14:06 Uhr
Seit ihr Tarifgebunden. Wenn ja, dann ist ja auch eine Eingruppierung anhand von Tätigkeitsbeschreibung erfolgt. Entweder die Arbeitnehmer halten sich daran und es ist alles im grünen Bereich, oder aber sie machen mehr arbeiten als wie es laut dieser Tätigkeitbeschreibung nötig ist. Dann kann der BR hin gehen und sagen der oder die MA verkehrt Eingruppiert. der aber e ist richtig Eingruppiert macht aber arbeiten die er nicht machen braucht. Du siehst, es kann auch zum auch zum Nachteil des AG laufen. Erst einmal müssen die Arbeitnehmer aber dem Ansinnen des AG Folge leisten. Es liegt an euch als BR was ihr dann aus dem Ganzem macht. Fordet doch einfach diese Tätigkeitsbeschreibungen las Kopie vom AG ein und schaut wie de AG reagiert.
20.08.2013 um 15:05 Uhr
wer was macht und wieviel Zeit man am Tag jeweils für die Tätigkeiten verwendet<
Das geht ja wohl über den üblichen Begriff dee Tätigkeitsbeschreibung hinaus.
das sie in langen Jahren solch eine Stellen/Tätigkeitsbeschreibung noch nie gesehen habe.<
Also eine Art Alleingang einer einzelnen?
Ich würde den AG auffordern, erst einmal die Maßnahme zu stoppen und (im Sinne des § 80 BetrVG) den BR umfassend zu unterrichten, damit sich dieser ein Bild davon machen kann, ob eventuell Mitbestimmungsrechte betroffen sind
20.08.2013 um 15:58 Uhr
@gironimo
und? hat das irgendwelche Auswirkungen auf das Problem der MA?
20.08.2013 um 16:04 Uhr
@ganther
"...erst einmal die Maßnahme zu stoppen..."
Für den Moment wohl schon
20.08.2013 um 22:20 Uhr
und wenn der aG nichts stoppt weil er die Rechte des BR nicht anerkennt und der AN nciht aufschreibt.... jetzt wird nämlich das Eis dünn
20.08.2013 um 22:59 Uhr
Hallo Schlappe, ich fürchte, das darf die Hauptabteilungsleiterin tun. Es ist menschlich wie führungstechnisch ein Armutszeugnis, aber trotzdem. Sie ist zur Weisung befugt.
Diese Befugnis hat natürlich gewisse Grenzen, sowohl was die Tätigkeit anbelangt (Stichwort Toilettenbesuch), als auch die Genauigkeit der Zeitangaben (Stichwort sekundengenau).
Vor allem aber gibt es ein gesetzliches Schikaneverbot. Die Vorgesetzte muss sehr darauf achten, bei der Maßnahme nicht zu weit zu gehen. Die Formulierung der Weisung ist eine Gratwanderung, von der kluge Vorgesetzte absehen.
20.08.2013 um 23:25 Uhr
@ Hartmut
" Es ist menschlich wie führungstechnisch ein Armutszeugnis, aber trotzdem. Sie ist zur Weisung befugt. "
So ein Schmarrn ...
Wenn ich meine MitarbeiterInnen dazu auffordere, einen Tätigkeitsbericht zu schreiben, hat das rein gar nichts mit Schikane oder sonst was zu tun.
@ Schlappe
"Soll man zulassen, das die Mitarbeiter eine solche Tätigkeitsbeschreibung selbst erstellen sollen? Nach welchem § könnte man ablehnen?"
Ich halte es für wesentlich besser, dass AN selbst aufschreiben, wie sich ihre Tätigkeit zusammen setzt. Nur so ist gewährleistet, dass auch Tätigkeiten erfasst werden, die sich ggf. als unnötige Zeitfresser heraus stellen oder die einem so selbstverständlich sind, dass man sie sonst überhaupt nicht erwähnt.
Wenn die Hauptabteilungsleiterin klug ist, verzichtet sie darauf, sich die Tätigkeitsberichte mit namentlicher Nennung aushändigen zu lassen.
Als BR sollte man mit der Hauptabteilungsleiterin in´s Gespräch kommen und nachhaken, wofür sie diese Tätigkeitsbeschreibungen braucht. Aber verbieten könnt ihr´s nicht!
20.08.2013 um 23:33 Uhr
wer was macht und wieviel Zeit man am Tag jeweils für die Tätigkeiten verwendet" Wer weiß das besser, als der / die Beschäftigte selbst. Es gibt Situationen, in denen wir die MA bitten, das zu machen, nämlich dann, wenn wir überprüfen wollen / müssen, ob sie richtig eingruppiert sind. War eine Empfehlung des Referenten im Seminar über Eingruppierungsrecht und hat uns bzw, einigen MA schon gut geholfen. Wenn es allerdings von AG Seite ausgeht, sollte man schon wachsam sein und diesen Rat befolgen: Als BR sollte man mit der Hauptabteilungsleiterin in´s Gespräch kommen und nachhaken, wofür sie diese Tätigkeitsbeschreibungen braucht.
20.08.2013 um 23:42 Uhr
Es ist menschlich wie führungstechnisch ein Armutszeugnis
das ist menschlich wie beratungstechnisch fulminanter Blödsinn
20.08.2013 um 23:49 Uhr
Jo Nicoline, das mit der Eingruppierung hatte ich ja auch schon mal benannt. Als Arbeitnehmer würde ich auch ganz einfach den Zusatz drunter setzen. Tätigkeiten die ich während meiner Arbeitszeit ausführe.
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