In Wikipedia heißt es: "Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB. Grundsätzlich gilt (wie allgemein im Arbeitsrecht) das Günstigkeitsprinzip: Die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung (also immer die längere Frist, auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigen will!) geht anderen Regelungen vor."
Eine Kollegin (4 Jahre Betriebszugehörigkeit) möchte aber gern nach 2 statt der vertraglich vereinbahrten 3 Monate das Unternehmen verlassen. Für sie wäre das GÜNSTIGER. Wie ist das mit dem Text oben in Einklang zu bringen?