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Kürzere Kündigungsfrist auf Wunsch des ANs möglich?

I
ina
Jan 2018 bearbeitet

In Wikipedia heißt es: "Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB. Grundsätzlich gilt (wie allgemein im Arbeitsrecht) das Günstigkeitsprinzip: Die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung (also immer die längere Frist, auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigen will!) geht anderen Regelungen vor." Eine Kollegin (4 Jahre Betriebszugehörigkeit) möchte aber gern nach 2 statt der vertraglich vereinbahrten 3 Monate das Unternehmen verlassen. Für sie wäre das GÜNSTIGER. Wie ist das mit dem Text oben in Einklang zu bringen?

2.02402

Community-Antworten (2)

F
Fayence

29.08.2006 um 10:12 Uhr

Ina,

verlängerte Kündigungsfristen dürften doch grundsätzlich günstiger sein, da diese auch für den AG gelten müssen!

Wenn mit Deiner Kollegin Frist von 3 Monaten vereinbart wurde, kann sie diese nur im Einvernehmen mit dem AG unterschreiten.

Genug Einklang?

RI
Ramses II

29.08.2006 um 11:15 Uhr

Ina,

die Argumentation mit dem Günstigkeitsprinzip ist hier meines Erachtens unsinnig. Das Gesetz enthält bereits genaue Regelungen, was erlaubt ist und was nicht.

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