Bildungsurlaub - wann zusammenfassbar?
Unter welchen Voraussetzungen kann Bildungsurlaub zusammengefaßt werden? Ist das auch auf Wunsch des Arbeitnehmers möglich, falls die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme 8 Tage in einem Jahr dauert und dieses Jahr kein Bildungsurlaub beansprucht wurde? Danke für Eure Antwort,
Ralf.
Community-Antworten (3)
27.11.2007 um 20:15 Uhr
@Ralf Bundesland? Je nach Lage kann der AG das gestatten, er muss das aber nicht!
27.11.2007 um 21:20 Uhr
In NRW wohnt und arbeitet der Kollege.
27.11.2007 um 23:56 Uhr
Ralf, dort gilt das AWBG und dort heißt es in § 3: "(1) Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt werden." Wie Kölner schon sagt...
Manchmal ist Bremen halt doch besser (bei uns geht es unabhängig vom AG), auch wenn Ihr mehr Feiertage habt ;-))
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